Reform der Arbeitslosenversicherung verzögert sich etwas Klärung einzelner offener Fragen noch notwendig – grundsätzlich bereits Grundkonsens in den Verhandlungen erzielt
Das ursprüngliche Ziel des Bundesministeriums für Arbeit war es, noch vor dem Sommer einen Reformentwurf zur Arbeitslosenversicherung Neu vorlegen zu können. Koalitionsintern wurden daher in den vergangenen Wochen intensive und sehr konstruktive Gespräche geführt, um eine Einigung zu erzielen. Da durch den Angriffskrieg Russlands in der Ukraine und die Teuerung sehr kurzfristig neue Herausforderungen entstanden sind, wurden Akutmaßnahmen im Kampf gegen die Teuerung zuletzt prioritär behandelt. Die Gespräche zur Arbeitslosenversicherungsreform konnten daher in den vergangenen Wochen nicht im gleichen Ausmaß wie geplant durchgeführt werden, weshalb sich der ursprüngliche Zeitplan im Reformprozess auch etwas nach hinten verschiebt.
„Wir haben bereits viele sehr konstruktive Gespräche innerhalb der Koalition geführt und bei der Mehrheit der damit verbundenen Themen einen Grundkonsens erzielt. Durch den russischen Krieg in der Ukraine und Fragen rund um die Energieversorgung ergeben sich für die gesamte Bundesregierung wieder zahlreiche Aufgaben in der Krisenbewältigung. Die Reform der Arbeitslosenversicherung wird daher nicht wie geplant mit Ende des 2. Quartals vorgelegt werden können“, kommentiert Arbeitsminister Martin Kocher den Reformprozess.
Die Gesamtreform der Arbeitslosenversicherung umfasst allgemein vielfältige Themengebiete, die nicht voneinander getrennt gedacht werden können. Trotz der Verzögerung aufgrund aktueller geopolitischer Dringlichkeiten konnten bereits wesentliche Themenbereiche im Reformprozess abgesteckt werden. Konkret sind dies folgende Themenbereiche: Eine gute und nachhaltige Ausgestaltung der aktiven und aktivierenden Arbeitsmarktpolitik, Erleichterungen im Vollzug für das AMS, insbesondere bei der Beantragung des Arbeitslosengelds und der Verhängung von Sanktionen sowie die Bedingungen, unter denen geringfügiger Zuverdienst möglich sein soll. Außerdem werden rund um die Ausgestaltung der Leistungshöhe und des Leistungsverlaufs und alle Fragen, die unmittelbar damit zusammenhängen, noch tiefergehende Analysen durchgeführt und Gespräche geführt werden.
„Die Reform der Arbeitslosenversicherung muss als Gesamtpaket gesehen werden, daher ist es schwierig, einzelne Themen herauszugreifen. Mir war immer wichtig, dass sich die Reform nicht bloß auf die Frage der Höhe des Arbeitslosengelds beschränkt. Die Reform umfasst viele andere Themen, wie beispielsweise die Rahmenbedingungen bei der Beantragung und Auszahlung von Versicherungsleistungen. Wir hätten gerne natürlich schon vor dem Sommer ein Ergebnis präsentiert, aber es geht um eine große Reform und darum, im Rahmen dieser Reform richtige Entscheidungen zu treffen. Auch wenn sich unser ursprünglicher Zeitplan etwas verschoben hat, bin ich zuversichtlich, dass es uns gemeinsam mit dem Koalitionspartner nach dem Sommer gelingen wird, einen Gesetzesentwurf vorzulegen“, so Arbeitsminister Kocher abschließend.