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Kocher/Rauch: Pflegelehre geht in Begutachtung Ausbildungsversuch soll ab Herbst 2023 möglich sein – Stellungnahmen zu neuen gesetzlichen Grundlagen können bis 28.03.2023 eingebracht werden

Die österreichische Bundesregierung hat im vergangenen Jahr die Pflegereform präsentiert. Ein zentrales Ziel der Reform sind Maßnahmen gegen den aktuellen hohen Personalmangel im Pflegebereich. Konkret gab es Ende Jänner rund 7.500 offene Stellen im Gesundheits- und Pflegebereich. Das sind 9,4 Prozent mehr offene Stellen als im Jänner 2022. Gleichzeitig stieg auch insgesamt die Zahl der unselbstständig Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegebereich auf 306.000 Personen um 2,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr an. Die Pflegepersonal-Bedarfsprognose der Gesundheit Österreich GmbH rechnet mit einem Bedarf von über 76.000 Arbeitskräften im Pflegebereich bis 2030.

"Der Fachkräftemangel ist vor allem in der Pflege eine große Herausforderung. Dieser könnte sich in den kommenden Jahren aufgrund anstehender Pensionierungswellen und der demografischen Entwicklung noch verschärfen, wenn wir jetzt nicht mit gezielten Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gegensteuern. Dazu zählen insbesondere das Pflegestipendium und die Pflegelehre. Das Pflegestipendium wurde bereits Anfang 2023 umgesetzt. Mit diesem unterstützen wir Personen, die an AMS-geförderten Ausbildungen in Pflege- und Sozialberufen teilnehmen – mit 1.400 Euro monatlich – zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten. Mit dem Begutachtungsstart der Pflegelehre treffen wir nun die gesetzlichen Vorkehrungen für jene Bundesländer, die mit dem Ausbildungsversuch starten wollen, damit die ersten Lehrlinge im Herbst 2023 ihre Ausbildung beginnen können", so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.

"Die Pflegemilliarde ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen den großen Personalmangel. Pflege und Betreuung bieten wunderschöne Berufe. Wir verbessern die Rahmenbedingungen wesentlich, damit die Menschen dort weiter gern arbeiten und mehr Menschen diese Berufe ergreifen – die Pflegelehre ist dazu ein weiterer Baustein. Der Lehrabschluss ermöglicht auch den Zugang zur Ausbildung zum diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger:in an einer Fachhochschule", so Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch.

Die Pflegelehre soll ab Herbst 2023 als Ausbildungsversuch möglich sein und sechs Jahre nach Einführung von einer wissenschaftlichen Einrichtung extern evaluiert werden. Lehrlinge können sich für die Lehre zur Pflegefachassistenz (4-jährige Lehre) oder für die Lehre zur Pflegeassistenz (3-jährige Lehre) entscheiden. Beide Lehrberufe sollen die zukünftigen Pflegekräfte bestmöglich ausbilden. Für Tätigkeiten an der Patientin oder am Patienten wird ein Mindestalter von 17 Jahren eingehalten. Jugendliche sollen erst nach Überschreiten des Mindestalters Schritt für Schritt an pflegerische Tätigkeiten herangeführt werden.

"Mit der Pflegelehre rufen wir ein weiteres Ausbildungsprogramm ins Leben, um mehr Fachkräfte für die Pflege zu gewinnen. Sowohl die Einführung als auch die Evaluierung der Ausbildung erfolgt unter wissenschaftlicher Begleitung und Einhaltung aller Standards der Berufspädagogik. Die neue Ausbildungsform verbindet die Vorteile der Pflegeausbildung mit dem österreichischen Vorzeigemodell der Lehre. Damit wollen wir mehr Personen zu einer Ausbildung in der Pflege motivieren und die Rahmenbedingungen durch mehr Personal in der gesamten Branche verbessern", so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.

"Die Lehre hat in Österreich und den deutschsprachigen Nachbarländern eine lange Tradition. Mit der Pflegelehre eröffnen wir nun auch für Jugendliche einen praktischen Zugang zu diesem schönen und sozialen Berufsbild und stellen dabei eine altersgerechte Ausbildung sicher", so Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch.

Der vorliegende Gesetzesentwurf wurde gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium und dem Bildungsministerium erarbeitet. Bis zum 28.03.2023 können Stellungnahmen zu den Änderungen im Berufsausbildungsgesetz und im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz eingebracht werden. Gleichzeitig befindet sich auch eine Novellierung des Schulorganisationsgesetzes und des Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetzes in Begutachtung. Dieses Gesetzesvorhaben nimmt ebenfalls auf die Einrichtung der Pflegelehre Bezug und soll eine gute Kooperation zwischen den bestehenden Gesundheits- und Krankenpflegeschulen mit dem neuen Ausbildungsmodell sicherstellen.

Die für den Start der Pflegelehre notwendigen rechtlichen Grundlagen sollen bis zum Sommer in Kraft treten, sodass die ersten Lehrlinge rechtzeitig zum neuen Lehrjahr im Herbst 2023 mit der Ausbildung starten können.

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Presseabteilung - Wirtschaft: presse.wirtschaft@bmaw.gv.at