Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Energiekostenzuschuss II: Genehmigungsprozess startet heute Genehmigung durch die Europäische Kommission abgeschlossen und nationales Einvernehmen hergestellt

Die Bundesregierung hat sich im Oktober 2023 auf die Richtlinie zum Energiekostenzuschuss II geeinigt und diese an die Europäische Kommission zur Notifikation übermittelt. Bereits seit 09.11.2023 konnten Unternehmen Anträge für den Energiekostenzuschuss II einbringen. Eine Genehmigung durch die Europäische Kommission sowie das nationale Einvernehmen durch die inhaltlich zuständigen Ministerien waren jedoch für die finale Förderungsrichtlinie notwendig. Beide Prozesse sind nun abgeschossen, wodurch nun endgültig Rechtssicherheit für die Unternehmen bei der Antragsstellung gewährleistet ist. Unternehmen haben bis 07.12.2023 die Möglichkeit, Anträge für den Erhalt der Unterstützungsmaßnahme bei der aws, der Austria Wirtschaftsservice GmbH des Bundes, einzubringen. Der straffe Zeitplan ergibt sich aus dem Krisenrahmen der Europäischen Union, der bis Ende des Jahres befristet ist. Die aws ist mit der Prüfung und Abwicklung der eintreffenden Anträge betraut, wobei ein first-come-first-serve-Prinzip, je nach budgetärer Notwendigkeit, angewendet wird.

Der Energiekostenzuschuss II sieht Zuschüsse zwischen 3.000 und 150 Millionen Euro als Kompensation für gestiegene Energiekosten vor. Die Förderkriterien sehen außerdem eine Reihe von Mechanismen gegen eine Förderung jenes Anteils der Kostensteigerungen vor, die gegebenenfalls schon durch höhere Preise weitergegeben wurden. Der Förderungszeitraum erstreckt sich über das gesamte Jahr 2023, der sich in zwei Förderperioden teilt: Förderperiode 1 bezieht sich auf angefallene Energiekosten von Jänner 2023 bis Ende Juni 2023, Förderperiode 2 bezieht sich auf angefallene Energiekosten von Anfang Juli 2023 bis Ende Dezember 2023.

Wie schon beim Energiekostenzuschuss I werden im Rahmen des Energiekostenzuschusses II ein Teil der Mehrkosten subventioniert, die durch gestiegene Energiekosten entstanden sind. Je nach angesuchter Förderstufe werden neben Strom, Erdgas und Wärme/Kälte/Dampf, auch Treibstoff, Pellets und Heizöl als förderungsfähige Energiequellen mitberücksichtigt.

Kontakt:

Presseabteilung - Wirtschaft: presse.wirtschaft@bmaw.gv.at