AusBildung bis 18 in Österreich – Was, wer und warum?
Ein schlechter Start ins Berufsleben kann lebenslange Folgen haben. Die AusBildung bis 18 wirkt präventiv und garantiert, dass Jugendliche, die nach oder am Ende der Pflichtschule Hilfe brauchen, Beratung und Begleitung bekommen.
2016 wurde in Österreich das Ausbildungspflichtgesetz (AusBildung bis 18) beschlossen. Seitdem sind alle Jugendlichen unter 18 Jahren dazu aufgefordert, nach der Pflichtschule einer Bildung oder Ausbildung nachzugehen (z.B. Lehre, Besuch einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden mittleren oder höheren Schule (BMHS, AHS), Ausbildung im Gesundheits- oder Sozialbereich). Als ausbildungspflichterfüllend zählen ebenso alle Kurse des AMS oder integrative Angebote für Jugendliche mit Einschränkungen.
Ziel der Ausbildungspflicht ist es, alle Jugendlichen zu einer – über den Pflichtschulabschluss hinausgehenden – Qualifikation hinzuführen, um deren Chancen auf eine nachhaltige Teilhabe am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben zu erhöhen. Das mit Abstand höchste Risiko arbeitslos zu werden haben Personen mit lediglich einem Pflichtschulabschluss und keinem darüber hinausgehenden Bildungsabschluss.
Das dem so ist, zeigen die Arbeitslosenzahlen aus 20231 sehr anschaulich: Die Quote der arbeitslosen Personen, die lediglich über einen Pflichtschulabschluss verfügen, liegt bei 18,4 Prozent und ist somit fast 5-mal so hoch wie bei Personen, die einen Lehrabschluss (4,8 Prozent) haben. Die Arbeitslosenquote bei Personen mit einem Abschluss an einer AHS oder BMHS hat einen Wert zwischen 2,7 und 5,3 Prozent.
Nicht für alle jungen Menschen sind nach der Pflichtschulzeit die klassischen Ausbildungsangebote, wie Lehre oder Schule, der passende nächste Schritt. Vorbereitende Maßnahmen (wie z.B. Basisbildungs- oder Nachreifekurse, Pflichtschulabschlusskurse) können ein folgerichtiger und sinnvoller Zwischenschritt sein. Mit dem Besuch dieser Angebote wird die Ausbildungspflicht ebenso erfüllt.
Das ausschließliche Nachgehen einer Erwerbstätigkeit ist im Rahmen der Ausbildungspflicht nur bedingt erlaubt, zum Beispiel für einen Überbrückungszeitraum bis zum Beginn einer Ausbildung, um den eigenen Berufswunsch zu überprüfen oder zum Zwecke der Berufserprobung. Ob eine Erwerbstätigkeit unter die erlaubten Gründe fällt, wird durch das Jugendcoaching bewertet, welches mit den arbeitenden Jugendlichen einen Perspektivenplan erstellt.
Das Jugendcoaching unterstützt darüber hinaus – österreichweit, individuell und kostenlos – bei allen Fragen, die sich beim Übergang von der Schule in die Ausbildung stellen. Es unterstützt bei der Berufsorientierung, bei der Organisation von beruflichen Erprobungen, beim Finden von Talenten und Stärken und ist darüber hinaus ein erster Ansprechpartner bei persönlichen oder sozialen Problemfeldern, welche sich hinderlich auf dem Weg zu einer passenden Ausbildung auswirken könnten.
Fragen zur Ausbildungspflicht beantworten die Koordinierungsstellen AusBildung bis 18, die in jedem Bundesland installiert und per Serviceline (Telefon und Mail) zu erreichen sind. Die Koordinierungsstellen AusBildung bis 18 haben und halten Überblick über alle wichtigen Stellen sowie Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zum Thema Ausbildung und Schule und bereiten die Angebotslandschaft im jeweiligen Bundesland für die Öffentlichkeit auf. Falls gewünscht, stellen sie auch Kontakt z.B. zum Jugendcoaching her. Darüber hinaus treten die Koordinierungsstellen AusBildung bis 18 per Informationsbriefen aktiv an ausbildungspflichtverletzende Jugendliche und deren Erziehungsberechtigte heran, um rasch die passende Unterstützung bereit zu stellen und ausbildungsfreie Zeiträume so kurz wie möglich zu halten. Im Monitoring AusBildung bis 18 wird bespielweise errechnet, wie viele Jugendliche ohne Ausbildung durch die Koordinierungsstellen erreicht werden konnten (2023: 4.513 Begleitungen von ausbildungspflichtverletzenden Jugendlichen).
Das Ausbildungspflichtgesetz sieht bei Nichterfüllung Verwaltungsstrafen für die Erziehungsberechtigten vor. Im Vordergrund steht allerdings die Hilfe sowie die Prävention von frühzeitigem Bildungs- und Ausbildungsabbruch, sprich: Unterstützung vor Strafe.
Die AusBildung bis 18 ist eine Initiative der österreichischen Bundesregierung und ist im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft angesiedelt.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen finden Sie unter: www.ausbildungbis18.at.
1: Quelle: AMS (Mai 2023): Arbeitsmarkt & Bildung. Arbeitsmarktdaten im Kontext von Bildungsabschlüssen (Arbeitslosenquote nach Ausbildung).