Erklärung zur Barrierefreiheit
Inhalte dieser Seite
- Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
- Nicht barrierefreie Inhalte
- Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
- Feedback und Kontaktangaben
- Durchsetzungsverfahren
- Fakultative Inhalte: Zusatzinformationen und Bedienungshilfe
Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.bmaw.gv.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
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a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Für einige nicht-dekorative Bilder im Inhalt fehlt der Alternativtext, sodass diese Information für Screenreader-Benutzer nicht zugänglich ist. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte) nicht erfüllt. Wir planen alle nicht-dekorativen Bilder um Alternativtexte zu ergänzen. Alle neuen Bilder werden gemeinsam mit Alternativtexten veröffentlicht.
Einige Webseiten enthalten Links mit identem Link-Text, die zu unterschiedlichen Zielen führen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 2.4.4 (Linkzweck im Kontext) nicht erfüllt. Wir planen, die Link-Texte im Inhalt der betroffenen Webseiten zu überarbeiten.
Die Suchergebnisse und die Ergebnisse in der Liste der Lehrberufe werden in derselben Seite, auf der die Suche gestartet wird, dynamisch angezeigt. Damit bleiben beispielsweise der Seitentitel und die Positionsanzeige der Seite unverändert. Folgende Probleme sind bekannt: Der Tastaturfokus liegt nach Absenden der Suche nicht auf dem Bereich mit dem Suchergebnis. Screenreader-Benutzer erhalten keine Information über den geänderten Inhalt der aufgerufenen Webseite. Der Suchergebnisbereich ist per Tastatur nicht einfach direkt erreichbar. Der Sprungmarkenlink zum Inhalt (Accesskey 1) kann beispielsweise nicht genutzt werden (WCAG 2.4.1 Blöcke überspringen). In der Seiten-Navigation zum Blättern zwischen den Suchergebnisseiten sind die Links auf die letzte Seite beziehungsweise auf die erste Seite per Tastatur (Tab-Taste) nicht fokussierbar (WCAG 2.4.1 Tastatur und 2.4.3 Fokus-Reihenfolge). An der Behebung der Probleme wird gearbeitet.
Die Farbkontraste der Bedienelemente im Nachrichten-Karussell der Startseite entsprechen in der Desktop-Ansicht und auf Tablets nicht vollständig den Anforderungen (WCAG 1.4.3. Kontrast Minimum). Der Inhalt der Startseite enthält keine Top-Level-Überschrift (WCAG 1.3.1 Information und Beziehungen und 2.4.6 Überschriften und Beschriftungen), die von Screenreader-Benutzern direkt angesprungen werden kann. Wir planen, im Rahmen der nächsten Entwicklungszyklen 2020, die Anforderungen zu berücksichtigen.
Für Screenreader-Benutzer sind weiters die folgenden Probleme bekannt: Das "Untermenü" ist über den Sprungmarkenlink "Zum Untermenü" direkt erreichbar, der Bereich selbst ist irrtümlich als "Unternavigation" beschriftet. Jeder Link-Text im Untermenü wird aktuell doppelt vorgelesen. Die Behebung des Problems ist bereits in Arbeit.
Die Sprungmarken-Links zu den Seitenbereichen "Inhalt", "Hauptmenü", "Untermenü" und "Suche" sind im älteren Browser Internet Explorer 11 nicht vollständig nutzbar. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 2.4.1 (Blöcke umgehen) bei Verwendung des IE 11 nicht erfüllt. Die Behebung des Problems ist beauftragt.
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b) Unverhältnismäßige Belastung
Unsere Videos sind gehostet und veröffentlicht in der Video-Plattform Youtube. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. Wir planen bis September 2020 anstelle der Audiobeschreibungen Alternativen für zeitbasierte Medien als Text zur Verfügung zu stellen.
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c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.
PDF-Dokumente, die für laufende Verwaltungsverfahren erforderlich sind, werden regelmäßig aktualisiert. Für andere ältere nicht-barrierefreie Dokumente, die von der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch ausgenommen sind, ist derzeit keine umfassende Änderung geplant. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen. Für neue Dokumente bemühen wir uns, diese vor Veröffentlichung barrierefrei nach WCAG 2.1 und PDF/UA-konform aufzubereiten. Veröffentlichungen von nicht-barrierefreien Dokumenten, beispielsweise Druckversionen, werden als solche gekennzeichnet.
Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
Die Regelwerke "Standardisierte Leistungsbeschreibung Hochbau (LB-HB)" und "Standardisierte Leistungsbeschreibung Haustechnik (LB-HT)" sind derzeit nicht zur Gänze barrierefrei und können auch nicht gänzlich barrierefrei gemacht werden, da sie gemäß ÖNORM eine bestimmte Struktur und einen bestimmten Aufbau aufweisen müssen, von dem nicht abgewichen werden darf.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23. September 2019 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.0 im Konformitätslevel AA im September 2019. Überprüft wurden die Startseite, eine Übersichtsseite, eine Nachrichtenseite, eine Artikelseite, die Suche und das Suchergebnis. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an webmaster@bmaw.gv.at. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.
Kontakt
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: webmaster@bmaw.gv.at
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihn zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren
Fakultative Inhalte: Zusatzinformationen und Bedienungshilfe
Die Website www.bmdw.gv.at, nunmehr www.bmaw.gv.at, wurde im September 2019 technisch komplett erneuert.
Die Abteilung Öffentlichkeitsarbeit ist um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu seinen Internet-Angeboten bemüht. Dabei orientieren wir uns seit dem Jahr 2008 in Übereinstimmung mit den nationalen Rechtsvorschriften "E-Government-Gesetz 2004" und den geltenden einschlägigen Anti-Diskriminierungsbestimmungen an den Richtlinien für barrierefreie Inhalte WCAG 2.0. Eine Überprüfung nach allen A- und AA-Kriterien der WCAG 2.1 wird regelmäßig durchgeführt.
Informationen zur Benutzung finden Sie unter Bedienungshilfe.