Ausübungsbedingungen in den anderen Mitgliedsstaaten
Österreichische Versicherungsvermittler, die in diesen Ländern tätig werden, haben die entsprechenden Rechtsvorschriften des jeweiligen Aufnahmestaates einzuhalten.
Die Rechtsvorschriften des jeweiligen Mitgliedstaates finden Sie verlinkt auf der Homepage von EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority).
Versicherungsvermittlerregister
Hinsichtlich Fragen der Versicherungsvermittlerregister in den anderen Mitgliedstaaten vgl. EIOPA (Register of Insurance Intermediaries. Dort finden sich Links zu allen Versicherungsvermittlerregistern der Mitgliedstaaten.
Kontakt
Abteilung Gewerberecht: gewerbe@bmaw.gv.at