Anregung Standortentwicklung
Das Standortentwicklungsgesetz zielt darauf ab, standortrelevante Vorhaben, die im besonderen öffentlichen Interesse der Republik Österreich liegen, einem beschleunigten Verfahren zu unterziehen.
Anregungen zu standortrelevanten Projektvorhaben sind unter Verwendung des Online-Formulars "Standortentwicklung - Anregung Bestätigung öffentliches Interesse“ im Unternehmensserviceportal (E-Government Anwendung) einzubringen:
Sie benötigen dafür eine Registrierung im Unternehmensserviceportal (USP). Sollten Sie noch nicht im USP registriert sein, hilft Ihnen der Online-Ratgeber.
Personen, die nicht im Firmenbuch, Vereinsregister oder Zentralen Melderegister eingetragen sind (etwa ausländische Unternehmen), erhalten mit Hilfe des Ergänzungsregisters Zugang zur elektronischen Verwaltung mittels Bürgerkarte.
Um die Verfahrensbeschleunigungen in bestimmten Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren zu erlangen, ist von der Projektwerberin bzw. dem Projektwerber beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft eine Bestätigung des besonderen öffentlichen Interesses der Republik Österreich einzuholen. Dies muss noch vor Beantragung eines Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens erfolgen.
Allfällige Fragen zu Anregungen und zum Standort-Entwicklungsgesetz können Sie richten an:
AnregungStandortentwicklung.POST@bmaw.gv.at
Weiterführende Informationen
- Standortentwicklungsgesetz
- Unternehmensserviceportal Standortentwicklung
- Geschäftsordnung Standortentwicklungsbeirat (PDF, 1 MB)
Kontakt
Abteilung IV/3 Standort und Unternehmensfinanzierung: standortpolitik@bmaw.gv.at