Beschussämter und Schießstätten
Aufgaben der Beschussämter
Waffenprüfung
Handfeuerwaffen für zivile Einsatzzwecke (Jagd-, Sport und Verteidigungswaffen) müssen – bevor sie an Berechtigte abgegeben werden dürfen – einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden. Die Sicherheit für den Anwender wird durch strenge Anforderungen an die Maßhaltigkeit, Funktionssicherheit und Haltbarkeit einer Waffe garantiert. Die bei der Beschussprüfung festgestellten Beanstandungen zeigen, wie notwendig die Beschussprüfung nach wie vor ist, wenn man bedenkt, welche Gefahren von unsicheren Waffen für den Benutzer und dessen unmittelbare Umgebung ausgehen können.
Prüfungen von Böllern und Vorderladern
Die Prüfung von Böllern und Vorderladern für Schwarzpulver, mit denen die Traditionsvereine im Rahmen der Brauchtumspflege Salut- und Böllerschüsse abgeben, sind die Voraussetzung für das gefahrlose Böllern in der Öffentlichkeit.
Munitionsprüfung
Neben der Waffenprüfung muss jede Munition, die gewerblich für Jagd- und Sportzwecke vertrieben wird, einer Typen- und Fabrikationskontrolle unterzogen werden. Auf jeder kleinsten Verpackungseinheit muss nach bestandener Typenprüfung ein Prüfzeichen angebracht werden. Das Munitions-Prüfzeichen wird vom Beschussamt Wien nur nach umfangreichen ballistischen Messungen und Kontrollen erteilt und erst dann ist der Vertrieb für Hersteller und Händler gestattet.
Rechtliche Grundlagen
- Beschussgesetz, BGBl. Nr. 141/1951 (PDF, 707 KB)
- Beschussämterverordnung, BGBl. II Nr. 385/1999 (PDF, 9 KB), idF BGBl. II Nr. 443/2013 (PDF, 71 KB)
- Beschussverordnung, BGBl. II Nr. 445/2013 (PDF, 509 KB)
- Prüfzeichenverordnung, BGBl. II Nr. 444/2013 (PDF, 279 KB)
- Patronenprüfordnung, BGBl. II Nr. 446/2013 (PDF, 502 KB)
Weiterführende Informationen
Kontakt
Beschussamt Wien: office-wien@beschussamt.gv.at