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Nominierung zum/zur Verantwortlichen Beauftragten

Bedeutung "Verantwortliche Beauftragte"

Verantwortliche Beauftragte sind der Dreh- und Angelpunkt einer wirkungsvollen internen Exportkontrolle. Sie sind erster Ansprechpartner in exportkontrollrechtlichen Fragestellungen und stellen die firmeninterne Einhaltung aller exportrechtlichen Verpflichtungen sicher.

Sie sind berechtigt, Anträge für das Unternehmen zu stellen und gegebenenfalls Lieferungen zu stoppen.

  • Erhöhte Transparenz durch Abfragemöglichkeit von Antragsstatus bisher (auch in Papierform) gestellter Anträge in Echtzeit – unabhängig von "Amtsstunden"
  • Gesicherter Zugang durch ID-Austria (Basisfunktion ausreichend; Registrierungsstellen für die Aktivierung Ihrer ID Austria) anstelle der bisherigen "Handysignatur" sowie Möglichkeit, eigene Mitarbeiter direkt im Portal selbst zu berechtigen (User-ID + Passwort)
  • Alle Arbeitsschritte bis zur Verzollung der Güter in Österreich können elektronisch einfacher und komfortabler online erfolgen -> keine Papier-"Extra"- Abschreibung ist mehr notwendig
  • Vereinfachte und rasche Erstellung neuer Anträge durch Kopierfunktion und Vorlagenverwaltung
  • Möglichkeit der elektronischen Abänderung bereits gestellter Anträge (Korrekturmodus) und gesicherte Kommunikation durch Nachrichtenaustausch
  • Beschleunigung interner Abläufe sowie elektronische Suchmöglichkeiten
  • Nutzung elektronischer Online Formulare (keine extra-Software notwendig!)
  • Verwendung elektronischer Exportlizenzen / Feststellungsbescheide mit digitaler Amtssignatur

  • vertretungsbefugter Geschäftsführer
  • vertretungsbefugter Gesellschafter oder andere Person in leitender Funktion
  • Mitglied des Vorstandes
  • bestellte Personen mit ausreichendem Verantwortungsbereich und uneingeschränkter Anordnungsbefugnis

Hier finden Sie das Formular zur Bestellung als Verantwortliche/r Beauftragte/r.

Folgende Beilagen sind gesammelt mit dem Formular an das Postfach exportkontrolle@bmaw.gv.at zu übermitteln:

  • ein aktuellen Strafregisterauszug (erhältlich entweder elektronisch auf oesterreich.gv.at oder vom Bürgermeister)
  • ein aktueller Verwaltungsstrafregisterauszug (erhältlich bei der Bezirkshauptmannschaft, dem Magistrat oder der Landespolizeidirektion)
  • ein aktueller Finanzstrafregisterauszug (am schnellsten erhältlich über FinanzOnline, weitere Services, Auskünfte, Sonstige Anbringen und Anfragen (Nachricht mit Betreff Finanzstrafregisterauszug abschicken) oder auf Antrag der betreffenden Person selbst bei dem bundesweit zuständigen Amt für Betrugsbekämpfung – Finanzstrafregister, Anträge per E-Mail an post.ABB-strfinanzstrafregister@bmf.gv.at
  • ein aktueller Firmenbuchauszug bzw. Auszug aus dem Gewerberegister
  • ein interner Verhaltenskodex bzw. Compliance Dokument

Bitte beachten Sie außerdem, dass die Registrierung im Außenwirtschaftsportal (PAWA) nur in Zusammenhang mit einer aktiven ID-Austria (Basisfunktion) anstelle der bisherigen "Handysignatur"  möglich ist. (Registrierungsstellen für die Aktivierung Ihrer ID Austria)

  • Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts
  • Verantwortung für die innerbetriebliche Umsetzung der Exportkontrolle (Schaffung der erforderlichen Strukturen)
  • Organisation/Festlegung von Zuständigkeiten, Arbeitsabläufe-Personalauswahl-Weiterbildungspflicht
  • Überwachung der Einhaltung der Vorschriften-Bereitstellung der notwendigen Ressourcen
  • selbständige Berechtigung von allen erforderlichen Mitarbeiter als Admin im Online-Portal über die Schaltfläche "Sachbearbeiterzugang warten"
  • digitale Zeichnung und elektronische Übermittlung der Anträge und der Antragsaktualisierungen an das BMAW

Kontakt

Abteilung V/2 Exportkontrolle: exportkontrolle@bmaw.gv.at