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IPCEI – Important Projects of Common European Interest

Die Europäische Union hat zur Stärkung strategischer europäischer Wertschöpfungsketten ein spezielles Regulativ entwickelt, das die Förderung transnationaler Kooperationen und die Abbildung der Wertschöpfungskette von der angewandten Forschung, Entwicklung und Innovation bis zur erstmaligen industriellen Umsetzung sowie zu entscheidenden Infrastrukturvorhaben im Umwelt-, Energie und Verkehrsbereich ermöglicht.

IPCEI steht für "wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse" (Important Projects of Common European Interest) und beschreibt ein beihilferechtliches Instrument der Europäischen Union zur zielgerichteten Stärkung des Forschungs- und Innovationsstandorts, zur Unterstützung der Erfüllung von europäischen Zielen (wie zum Beispiel der European Green Deal und die digitale Transition), sowie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der strategischen Autonomie Europas.

IPCEI adressieren strategisch bedeutende Vorhaben, an denen sich Unternehmen beziehungsweise Forschungseinrichtungen in Folge der Nominierung durch teilnehmende Mitgliedstaaten der Europäischen Union (beziehungsweise auch Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes) sowie nach beihilferechtlicher Genehmigung durch die Europäische Kommission (bzw. durch die EFTA-Überwachungsbehörde) beteiligen können. Diese Einzelprojekte werden infolge in der Regel durch den jeweiligen Mitgliedstaat mit staatlichen Beihilfen außerhalb der Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) unterstützt.

An IPCEI involvieren sich somit Unternehmen beziehungsweise Forschungseinrichtungen mit zumeist Einzelprojekten im Rahmen eines integrierten europäischen Konsortialprojekts, die einen wichtigen Beitrag zu den strategischen Zielen der Europäischen Union bzw. Österreichs leisten und/oder ambitionierte Ziele in Bezug auf Forschung und Innovation verfolgen und damit deutlich über den internationalen State of the Art in den betreffenden Sektoren hinausgehen.

Von IPCEI sollen zudem nicht nur direkt involvierte Unternehmen beziehungsweise Forschungseinrichtungen profitieren. Im Zuge von IPCEI müssen daher auch weitreichende sogenannte Spill-Over-Aktivitäten durchgeführt werden, die sicherstellen sollen, dass die durch das Projekt gewonnenen Erkenntnisse einem möglichst breiten Adressatinnen- und Adressatenkreis – weit über die teilnehmenden Partnerinnen und Partnern, Mitgliedstaaten der EU und über den jeweiligen Sektor hinaus – nähergebracht werden. Diese Aktivitäten sollen auch zu generellen positiven Effekten für den europäischen Binnenmarkt und im Speziellen für Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit führen.

Österreich beteiligt sich derzeit mit drei Unternehmen am IPCEI Mikroelektronik und mit insgesamt sechs Unternehmen am IPCEI Batteries (EuBatIn), sechs Unternehmen bei IPCEI Wasserstoff (Hy2Use und Hy2Tech) und strebt zudem die Teilnahme am IPCEI Mikroelektronik II an.

Für die Abwicklung und Betreuung des IPCEI Batteries (EuBatIn) wurden vom BMK die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) und die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) als gemeinsame Abwicklungsstelle beauftragt. Für das IPCEI Mikroelektronik, IPCEI Wasserstoff sowie die das IPCEI Mikroelektronik II erfolgt die Beauftragung der gemeinsamen Abwicklungsstelle zusammen mit dem BMAW.

Welche IPCEIs werden bereits umgesetzt:

Seit dem Erlass der ersten IPCEI-Mitteilung im Jahr 2014 hat die Kommission insgesamt fünf IPCEI-Förderungen vom Typ eines RDI & FID-Vorhabens in den folgenden Bereichen genehmigt: Mikroelektronik (zwei IPCEI), Batterien (zwei IPCEI) sowie Wasserstoff (zwei IPCEI). Mit dem IPCEI zur Fehmarnbeltquerung, dem IPCEI zur Wasserstoffinfrastruktur (Hy2Infra) und dem IPCEI Next Generation Cloud Infrastructure and Services (CIS) erfolgte auch die Genehmigung dreier IPCEI vom Typ eines Infrastruktur-Vorhabens.

Aktuell läuft zudem ein Genehmigungsverfahren zu einem vierten IPCEI im Bereich Wasserstoff (Hy2Move). Hier und auch für die bereits genehmigten IPCEI im Bereich Wasserstoff und dem zweiten Mikroelektronik IPCEI dient die im Jahr 2021 überarbeitete IPCEI-Mitteilung als rechtliche Grundlage des Genehmigungsverfahrens.

Österreich nimmt an folgenden IPCEI teil:

  • IPCEI Mikroelektronik
  • IPCEI Hydrogen Technology
  • IPCEI Hydrogen Industry
  • IPCEI Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien

Sonderrichtlinien

Sonderrichtlinien zur Förderung wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse.

 

Kontakt

Für Rückfragen steht Ihnen das BMAW gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an das Postfach: post.IV5_22@bmaw.gv.at