Abschlussphase
Abschlussphase
Psychologische Aspekte stehen in der Abschlussphase im Vordergrund. Es geht um emotionale Themen wie Loslassen und das Finden neuer Aufgaben. Übergebende fungieren oftmals als Beratende oder weiterhin noch Mitwirkende. Dazu braucht es klare Regelungen. Übernehmende sollten sich jedenfalls Gedanken über einen Notfallplan machen, um die Fortführung des Betriebs bei unvorhergesehenem Ausfall zu ermöglichen.
Stand: April 2024
Abschlussphase
Die Abschlussphase: Welche zentralen Aufgaben und Verantwortlichkeiten ergeben sich am Ende eines Übergabeprozesses?
Das erfolgreiche Ende einer Unternehmensübergabe ist ein bedeutender Meilenstein und symbolisiert nicht nur den Abschluss des Übergangsprozesses, sondern auch den Beginn einer neuen Ära für das Unternehmen und alle Beteiligten.
Eine erfolgreiche Unternehmensübergabe erfordert jedenfalls den Willen der Übergebenden, sich aus dem Unternehmen zurückzuziehen und vom operativen Tagesgeschäft Abstand zu nehmen. Gleichzeitig können sie ihren Fokus auf das Finden neuer Lebensinhalte legen. Der Erfolg der Übergabe hängt auch wesentlich von der Kommunikation ab. Die neue Leitung sollte gegenüber den Kundinnen und Kunden, Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern, Banken etc. klar kommuniziert werden.
Aus der Praxis
Für eine erfolgreiche Übergabe ist auch ein geordneter Rückzug der Übergeberinnen bzw. der Übergeber mitentscheidend. Dieser kann sich sowohl bei familieninternen als auch bei externen Nachfolgeprozessen als herausfordernd gestalten. Herr G., der das Hotel seines Vaters in Tirol übernommen hat, erzählt: „Die größte Herausforderung war das Loslassen des ehemaligen Besitzers. Zudem muss der neue Eigentümer über genug Freiheiten verfügen, um arbeiten zu können. Die Beziehung vom Übergeber zum Nachfolger ist ganz wichtig und muss passen.“ Durch die Übernahme hat sich die Unternehmensstrategie nicht grundlegend geändert, aber es wurden neue Zielgruppen angesprochen und neue Lieferanten aufgenommen. Der Übergeber stellt fest: „Die Nachfolger gehen ihren eigenen Weg, ich komme ihnen da auch nicht dazwischen.“ Er freut sich, wenn er weiterhin helfen kann und um Rat gefragt wird, er will aber nicht den umgekehrten Weg gehen und ihnen etwas vorschreiben. Herr G. senior arbeitet weiter im Betrieb mit und hat ein eigenes Büro. Sein Sohn hat ein eigenes neues Büro für sich eingerichtet. Herr G. senior findet: „Das ist auch eine sehr gute Lösung, da ich dann niemanden irgendwie störe.“
Auch bei externen Übergaben gestaltet sich die anschließende Mitarbeit im Unternehmen oftmals schwierig, wie sich bei Herrn K. aus Salzburg zeigt. Er hatte ursprünglich geplant, dass er noch drei Jahre nach der Übergabe seiner Pension an seinen Nachfolger im Unternehmen bleibt. Das hat sich aber in der Umsetzung als schwierig herausgestellt. Herr K. hat sich gefühlt, als wäre er „vom Chef zum Lehrling befördert worden“. Er hat sich mit dem Führungsstil des Nachfolgers nicht anfreunden können, daher hat er sich schneller von der Nachfolgefirma getrennt, als ursprünglich geplant. Er erzählt: „Ich bin innerhalb von zwei Monaten gegangen, weil es nicht geklappt hat. Dinge, die geplant gewesen wären, wie es laufen soll, sind nicht eingehalten worden. Da habe ich dann gesagt: dann mach weiter, aber ohne mich.“ Zwischenmenschliche Differenzen haben zu dieser Entscheidung geführt. So konnte aber der Nachfolger seine neuen Geschäftsideen leichter umsetzen und dem Unternehmen seine eigene Handschrift verleihen.
Abschlussphase
Eine erfolgreiche Unternehmensübergabe zeichnet sich dadurch aus, dass sowohl die Übergeberin bzw. der Übergeber als auch die Nachfolgerin bzw. der Nachfolger die emotionale Anpassung erfolgreich gemeistert haben. Die Übergeberin bzw. der Übergeber hat ihr bzw. sein Lebenswerk übergeben und sich vom Unternehmen gelöst. Dies erfordert Mut und die Fähigkeit, loszulassen. Die Nachfolgerin bzw. der Nachfolger hingegen hat das Selbstvertrauen und die Akzeptanz des Teams gewonnen. Sie bzw. er hat sich in die neue Rolle eingefunden und zeigt Respekt für die bisherige Arbeit der Übergeberin bzw. des Übergebers. Diese emotionale Anpassung ist entscheidend für den reibungslosen Übergang und den Erfolg des Unternehmens in der Zukunft.
Das Vertrauen zwischen Übergeberin bzw. Übergeber und Nachfolgerin bzw. Nachfolger ist aufgebaut oder gestärkt worden. Beide haben erkannt, dass eine enge Zusammenarbeit und offene Kommunikation unerlässlich sind, um die Unternehmensvision erfolgreich umzusetzen. Vertrauen ist die Grundlage für eine nutzbringende Partnerschaft. Die Bereitschaft beider Seiten, aufeinander zuzugehen und gemeinsam Lösungen zu finden, trägt wesentlich zum Erfolg des Unternehmens bei. Dieses gestärkte Vertrauen führt zu einer reibungslosen Führung und zur Umsetzung gemeinsamer Ziele.
In einer erfolgreichen Unternehmensübergabe ist die Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter von entscheidender Bedeutung. Diese Übergänge können für das Team beunruhigend sein, aber wenn die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter den neuen Führungsstil als positiv erleben und sich sicher fühlen, schafft dies ein gutes Arbeitsumfeld. Die Zufriedenheit und das Engagement der Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter sind Schlüsselfaktoren für die Produktivität und den langfristigen Erfolg des Unternehmens. Eine erfolgreiche Übergabe trägt dazu bei, dass die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter die gemeinsame Arbeit mit Enthusiasmus und Vertrauen fortsetzen.
Ein klarer Plan für die Nachbetreuung ist in einer erfolgreichen Unternehmensübergabe unerlässlich. Die Übergeberin bzw. der Übergeber steht möglicherweise als Beraterin bzw. Berater zur Verfügung, um den Übergang weiter zu unterstützen. Die Nachbetreuung ermöglicht es, das Wissen und die Erfahrung der Übergeberin bzw. des Übergebers weiterhin zu nutzen und den Übergang zu erleichtern. Sie ist ein wichtiger Schritt zur Stabilität und Entwicklung des Unternehmens.
Eine Post Merger-Prüfung ist eine gründliche Überprüfung des Unternehmenszustands nach der Übergabe. Obwohl die Verantwortung für den laufenden Betrieb nun bei den Nachfolgenden liegt, können im Nachgang der Übergabe Fragen auftauchen, die das spezielle Know-How über den Betrieb erfordern. Auch eine Mitwirkungspflicht der Übergebenden kann im Bedarfsfall vereinbart werden.
Es können auch spezifische Fristen und Anforderungen festgelegt werden, denen die Übergeberin bzw. der Übergeber nachzukommen hat.
Nach Abschluss des „Übergabevertrages“ ist zu prüfen, ob folgende Handlungen gesetzt wurden[1]:
- Anzeige des Vertrages beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern
- Antrag der Käuferin bzw. des Käufers auf Erteilung einer Steuernummer beim zuständigen Finanzamt
- Information der Belegschaft, sowie - falls vorhanden - des Betriebsrats
- Anmeldung des Wechsels der Firmeninhaberin bzw. des Firmeninhabers beim Firmenbuch
- Anmeldung des Haftungsausschlusses oder der Nichtübertragung von Forderungen gemäß § 38 (4) UGB
- Übergabe der beweglichen Sachen, Verbücherung der Liegenschaftsübertragung; Registrierung der Patent- und Markenrechtsübertragung
- Zessionsmitteilung an Schuldnerinnen bzw. Schuldner (bei Forderungsübertragung)
- Verständigung der Vertragspartnerinnen bzw. Vertragspartner vom Unternehmenserwerb unter Hinweis auf die Fortsetzung der bisherigen Verträge
- Abmeldung der Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer durch die bisherige Arbeitgeberin bzw. den bisherigen Arbeitgeber und Neuanmeldung durch die Unternehmenserwerberin bzw. den Unternehmenserwerber bei der Österreichischen Gesundheitskasse
- Anzeige an die Vermieterin bzw. den Vermieter gemäß § 12a Abs 1 MRG (unverzüglich)
- Bekanntgabe an Behörden über Eintritt in anhängige Verfahren
- Behördliche Ab- und Anmeldung von Kraftfahrzeugen
- Umbuchungsantrag für die Umsatzsteuer
- Treuhandabwicklung des Kaufpreises
- Umschreibung von z.B. EDV-, Telefon-, Strom-, Gas-, Wasserverträgen sowie Kanalanschlüssen
- Gemeinsame Erklärung an die Öffentlichkeit und Werbemaßnahmen anlässlich der "Geschäftsübernahme"
[1] Reich-Rohrwig, Johannes/Hanslik, Günther (2006), Unternehmenskauf, ecolex, 8, Seite 632. Die Darstellung basiert auf der Fassung der in ecolex 1990, 147 und ecolex 1995, 265 erschienenen Checkliste von J. Reich-Rohrwig - Ch. Schmel
Achtung
Wird im Unternehmenskaufvertrag vorgesehen, dass Vertragspartnerinnen bzw. Vertragspartner vor dem Closing die Zustimmung zum Vertragsübergang erklären soll (z.B. durch eine „Übertragungsvereinbarung“), hat dies zu Folge, dass der Vertrag „neu“ beurkundet wird und Gebührenpflicht ausgelöst! Es empfiehlt sich daher von der Übertragungsvereinbarung abzusehen und - in Kenntnis von § 38 UGB auf das Widerspruchsrecht zu verzichten (über Verlangen gegebenenfalls bereits vor Signing).[1]
Da die Abtretung einer Forderung nicht zum Erlöschen des Pfandrechts führt, bleiben etwaige für die (übergehenden) Rechtsverhältnisse bestehende Sicherheiten (Pfänder, Bürgen) weiterhin aufrecht.[1]
Wenn eine Unternehmerin bzw. ein Unternehmer aufgrund von Krankheit oder Unfall ausfällt, besteht die Gefahr, dass der Betrieb ohne Führung bleibt und somit die Fortführung des Unternehmens sowie die Arbeitsplätze gefährdet sind. Daher ist es ratsam, rechtzeitig Vorsorge zu treffen, unabhängig davon, ob man sich gerade mit der Nachfolge beschäftigt oder nicht. Die Notfallregelung soll Ihr Unternehmen und die von Ihnen finanziell abhängigen Personen absichern. Insbesondere wenn Sie alleinige Entscheidungsträgerin bzw. alleiniger Entscheidungsträger im Unternehmen sind, sollten Sie vorsorgen und schriftlich festhalten, wie in der Zeit Ihrer Abwesenheit verfahren werden soll. Folgende Angaben sollte ein Notfallplan auf jeden Fall enthalten:
Der Notfallplan
- Stellen Sie sicher, dass die wichtigsten Abläufe im Betrieb jederzeit aufrechterhalten werden können!
- Regeln Sie klare Zuständigkeiten, Aufgaben und Kompetenzen!
- Sorgen Sie für eine bevollmächtigte Stellvertretung!
- Führen Sie eine Liste mit sämtlichen Bankkonten, Vollmachten, Vermögenswerten, Passwörtern, wichtigen Adressen, Zweitschlüsseln, Versicherungen (inklusive Kopien der Polizzen), Grundbuchsauszügen und Schulden sowie ein Verzeichnis über den Immobilienbesitz!
- Prüfen Sie die Rechtsgültigkeit Ihrer Testamente, Erbverträge etc.!
- Verwahren Sie wichtige Dokumente an einem für Berechtigte zugänglichen Aufbewahrungsort!
- Sorgen Sie auch im privaten Bereich für den Ernstfall vor (z.B. Patientenverfügung)!
Bevor Sie ein Unternehmen übernehmen oder gründen, sollten Sie sich die Frage stellen, ob Sie sich zur Unternehmerin bzw. zum Unternehmer eignen und die dafür notwendigen Voraussetzungen (fachlich, beruflich, persönlich) mitbringen. Für eine Übernehmerin bzw. einen Übernehmer eines Unternehmens gibt es mehrere Punkte, die sorgfältig bedacht werden sollten. Die nachfolgende Checkliste hilft Ihnen, Ihre Eignung zu prüfen. Sie verdeutlicht Ihnen in groben Zügen, worauf es bei einer Übernahme ankommt und welche Anforderungen Sie im Allgemeinen erfüllen sollten.
Die Checkliste finden Sie hier (PDF, 71 KB) zum Herunterladen.
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