Geplante Änderungen
Auf dieser Seite werden relevante geplante Änderungen in der Akkreditierungspolitik vor Beschlussfassung interessierten Kreisen vorgestellt.
Interessierte Kreise werden eingeladen, zu den geplanten Änderungen per E-Mail an office@akkreditierung-austria.gv.at unter ausschließlicher Beilage des unten verlinkten, von interessierten Kreisen bearbeiteten Templates Stellung zu beziehen.
Thema:
Interessierte Kreise sind eingeladen zum Entwurf des neu erarbeiteten
mit dem folgenden Kommentar Template
Stellung zu nehmen.
Stellungnahmen sind
- bis zum 15. Februar 2023, 18:00 Uhr eintreffend
- ausschließlich mit dem zur Verfügung gestellten Kommentierungs-Template
- an akkreditierung@bmaw.gv.at oder office@akkreditierung-austria.gv.at
zu übermitteln
Stellungnahmen, die später eintreffen oder nicht mit dem zur Verfügung gestellten Kommentierungs-Template erfolgen werden nicht berücksichtigt.
Akkreditierung Austria hat in der Vergangenheit so schlechte Erfahrungen mit der "Prüfarten"-Akkreditierung gemacht, dass diese Flexibilisierung 2012 aufgrund des Missbrauches durch einige, vornehmlich größere Konformitätsbewertungsstellen beendet werden musste. Bei den Diskussionen mit interessierten Kreisen im Rahmen eines spezifischen Sektorkomitees konnten die beteiligten Vertreter der interessierten Kreise keine Methodologie erarbeiten, die einen erneuten Missbrauch weitgehend ausschließen konnte.
Demzufolge ist die Herangehensweise an eine neuerliche Flexibilisierung im zur Kommentierung aufgelegten Leitfaden bewusst restriktiv gewählt und sieht klare Maßnahmen bei einer Nichteinhaltung vor.
Interessierte Kreise sind eingeladen zum Entwurf des aktualisierten
Leitfaden L31_Akkreditierung von KBS im Bereich Strahlenschutz_20220706 draft zur Stellungnahme durch interessierte Kreise (PDF, 191 KB) sowie der beiden Anhänge
- Leitfaden L31 Anhang geregelter Bereich_20220706-draft zur Stellungnahme durch interessierte Kreise (PDF, 462 KB)
- Leitfaden L31 Anhang nicht geregelter Bereich_20220706-draft zur Stellungnahme durch interessierte Kreise (PDF, 455 KB)
ausschließlich mit dem Kommentar-Template:
Stellung zu nehmen.
Es werden bei Akkreditierung Austria eintreffende Stellungnahmen mittels des zur Verfügung gestellten Kommentierungs-Templates bis zum 08. August 2022, 09:00 berücksichtigt.
Die seitens der interessierten Kreise erhaltenen Stellungnahmen wurden von Akkreditierung Austria behandelt und sind im Dokument
verfügbar, der dementsprechend adaptierte Leitfaden L31 samt der beiden Anlagen für den geregelten und nicht geregelten Bereich ist unter Downloads veröffentlicht.
Interessierte Kreise sind eingeladen zum Entwurf des aktualisierten
ausschließlich mit dem Kommentar-Template:
Stellung zu nehmen.
Es werden bei Akkreditierung Austria eintreffende Stellungnahmen mittels des zur Verfügung gestellten Kommentierungs-Templates bis zum 29. April 2020, 12:00 berücksichtigt.
20200514 & 20201027:
Die seitens der interessierten Kreise erhaltenen Stellungnahmen wurden von Akkreditierung Austria behandelt und sind im Dokument
"Leitfaden L30_Deponieverordnung & Recycling-Baustoffverordnung_Änderungen 2020_Stellungnahmen von AA bearbeitet_20200514+20201027 (PDF, 444 KB)" verfügbar, der dementsprechend adaptierte
"Leitfaden L30_Deponieverordnung & Recycling-Baustoffverordnung_V03.1_20201027 (PDF, 331 KB)"
veröffentlicht.
Die Änderungen mit der Veröffentlichung im Oktober 2020 waren erforderlich, als die Stellungnahme des BMK bis 20200514 nicht berücksichtigt wurde und sich daraus geringfügige Änderungen ergaben, die in der Version des L30 vom 27.10.2020 nunmehr beinhaltet sind.