Gleichhaltung einer ausländischen Berufsausbildung mit der österreichischen Lehrabschlussprüfung oder Bewertung zur Feststellung der fachlichen Entsprechung
Inhaltsverzeichnis
Eine im Ausland abgeschlossene Berufsausbildung kann vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) mit einer fachlich gleichwertigen Lehrabschlussprüfung gleichgehalten werden.
- Antragsformular - Gleichhaltung.Lehrabschlussprüfung.pdf (PDF, 900 KB)
- Gleichhaltungsantrag - Lehrabschlussprüfung online mit Handy Signatur: Der Gleichhaltungsantrag mit Handy Signatur kann entweder in Papierform oder in elektronischer Form gestellt werden. Die erforderlichen Unterlagen müssen dem BMAW - Abteilung VI/7 im Original oder in gerichtlich bzw. notariell beglaubigten Kopien zur Prüfung zur Verfügung gestellt werden. Die gescannten Unterlagen können aber bereits mit der Antragstellung übermittelt werden
- Gleichhaltungsantrag - Lehrabschlussprüfung online ohne Handy Signatur (Online-Formular zum Ausfüllen und Ausdrucken): Der Gleichhaltungsantrag ohne Handy Signatur kann nur in Papierform gestellt werden. Sie können dazu das Online-Formular verwenden und den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag ausgedruckt und mitsamt der Unterlagen laut Beilagenblatt an das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft auf dem Postweg senden oder persönlich abgeben.
Achtung
Informationen zum Parteienverkehr:
- Dienstag von 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr
- Donnerstag von 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Der Parteienverkehr erfolgt derzeit ausschließlich nach Terminvereinbarung:
- telefonisch: Tel. Nr. +43 (0) 1 711 00 DW 803512 oder DW 805321
- per E-Mail: anerkennung-lehrabschluss@bmaw.gv.at
Gleichhaltung (Anerkennung)
Gesetzliche Grundlage: § 27a Berufsausbildungsgesetz - BAG
Voraussetzungen für die Gleichhaltung gemäß § 27a Abs. 2 BAG sind der Nachweis von gleichwertigen fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten auf Grundlage des österreichischen Ausbildungsprofils/Berufsbildes (gemäß Ausbildungsordnung) und ein der österreichischen Lehrausbildung entsprechender praktischer Ausbildungsanteil. Facheinschlägige Berufserfahrungen im In- oder Ausland werden berücksichtig.
Bei Ausbildungsunterschieden (z.B. bei fehlenden Kenntnissen/Fertigkeiten betreffend österreichische Vorschriften, die zur Berufsausübung unerlässlich sind), besteht die Möglichkeit zur auf Zulassung zu einer auf die praktischen Teile der Lehrabschlussprüfung eingeschränkten Ergänzungsprüfung (§ 27a Abs. 3 BAG).
Anerkennung bei fluchtbedingtem Verlust von Dokumenten
Können Nachweise aufgrund von Flucht nicht vorgelegt werden, besteht für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte die Möglichkeit einer Testung der beruflichen Qualifikation vor Einleitung des Verfahrens. Das hierzu geeignete Feststellungsverfahren wird von der Behörde festgelegt (§ 8 Anerkennungs- und Bewertungsgesetz - AuBG).
Gleichhaltung aufgrund von Berufsbildungsabkommen
Einige in Deutschland, Ungarn oder Südtirol abgeschlossene Berufsausbildungen sind aufgrund von Berufsbildungsabkommen gleichgehalten. Auf Ersuchen stellt das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft eine Information darüber aus.
Umfassende Informationen zu den Möglichkeiten der Anerkennung beruflicher Qualifikationen in Österreich bietet die Website www.berufsanerkennung.at.
Bewertung einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung
Gesetzliche Grundlage: § 6 Abs. 4 Anerkennungs- und Bewertungsgesetz - AuBG.
Ansuchen um Bewertung einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung (PDF, 889 KB)
zur Feststellung der fachlichen Entsprechung mit der Ausbildung in einem österreichischen Lehrberuf oder einem Berufsbereich.
Die Bewertung der im Ausland erworbenen Qualifikation gemäß § 6 AuBG dient der Orientierung am Arbeitsmarkt für Unternehmen und Arbeitssuchende mit dem Ziel, die qualifikationsadäquate Beschäftigung in Österreich zu unterstützen.
Weiterführende Informationen
Gleichhaltung
- Gleichhaltungsantrag Lehrabschlussprüfung.pdf (PDF, 900 KB)
- Gleichhaltungsantrag - Lehrabschlussprüfung online mit Handy Signatur
- Gleichhaltungsantrag - Lehrabschlussprüfung online ohne Handy Signatur
Berufsbildungsabkommen
- Ansuchen auf Ausstellung einer Information aufgrund eines Berufsbildungsabkommens mit Deutschland, Ungarn oder Südtirol (PDF, 899 KB)
- Berufsbildungsabkommen Österreich - Deutschland und Liste der vergleichbaren Bildungsabschlüsse Österreich - Deutschland (PDF, 414 KB)
- Berufsbildungsabkommen Österreich - Ungarn (PDF, 78 KB)
- Gleichhaltung von Lehrabschlussprüfungszeugnissen aus Österreich und der Autonomen Provinz Bozen (Südtirol)
Bewertung
- Ansuchen um Bewertung einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung (PDF, 889 KB)
- Ansuchen um Bewertung (englisches Formular) (PDF, 891 KB)
- Informationsblatt der Anlaufstelle für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen - AST zur Bewertung einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung (PDF, 269 KB)
weitere:
- Gleichhaltung von Meisterprüfungszeugnissen und Befähigungsprüfungszeugnissen aus Österreich und der Autonomen Provinz Bozen (Südtirol)
- Gleichhaltung des Ausbilderprüfungszeugnisses aus Österreich mit dem Prüfungszeugnis über den Prüfungsteil Berufspädagogik der Meisterprüfung der Autonomen Provinz Bozen (Südtirol)
Kontakt
Berufsausbildung/Lehrlingsausbildung: anerkennung-lehrabschluss@bmaw.gv.at