Besondere Arbeitsverhältnisse
Für manche Arbeitsverhältnisse und ArbeitnehmerInnengruppen gelten spezielle rechtliche Bestimmungen. In manchen Fällen gibt es nur geringfügige Abweichungen, für manche Berufe gilt jedoch ein eigenes Arbeitsrecht.
Insbesondere für die Hausbetreuung und die 24-Stunden-Betreuung gelten Bestimmungen, die vom allgemeinen Arbeitsrecht stark abweichen. Ein Praktikum ist nur als Arbeitsverhältnis anzusehen, wenn bestimmte Bedingungen vorliegen.