Brexit
Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich
Schutz der europäischen Interessen, Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs und Fortsetzung der Zusammenarbeit in Bereichen von beiderseitigem Interesse
Das Vereinigte Königreich (VK) hat die Europäische Union (EU) mit 31. Jänner 2020 verlassen. Mit 1. Jänner 2021 schied das VK dann, nach Ablauf einer Übergangsfrist, endgültig aus dem Binnenmarkt und der Zollunion aus.
Ein Handels- und Kooperationsabkommen, das am 24.12.2020 abgeschlossen werden konnte, regelt nun die bilateralen Handelsbeziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Das Abkommen beinhaltet u.a. Regelungen zum Waren- und Dienstleistungshandel, zu Finanzdienstleistungen, zum digitalen Handel, zum öffentlichen Beschaffungswesen, zu stattlichen Beihilfen und umfasst auch besondere Inhalte für Klein- und Mittelbetriebe (KMU). Nach dem UK-Parlament und dem Europäischen Rat (ER) stimmte schließlich am 27. April 2021 auch das Europäische Parlament (EP) dem Abkommen zu.
Trotz diesem Abschluss treten mit dem Austritt des Vereinten Königreichs aus der EU aber jedenfalls diverse Änderungen ein. Um die Auswirkungen für unsere Unternehmen und Bürger so gering als möglich zu gestalten, wurden die folgenden Informationsquellen zur Unterstützung von Unternehmen und Bürgern im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinten Königreichs aus der EU erstellt: