Embargo Russland
Am 17.12.2022 ist das neunte Sanktionen-Paket in Kraft getreten. Die entsprechenden Rechtsvorschriften wurden im Amtsblatt der Europäischen Union L 322I, veröffentlicht.
Nähere Informationen finden Sie wie gewohnt auf unserer Homepage.
Bitte beachten Sie, dass für alle Anträge betreffend Russland das Antragsformular Embargo zu verwenden ist.
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass sich die Links zur Antragstellung aufgrund der Umbenennung unseres Ministeriums geändert haben:
Weitere Informationen zur Umbenennung finden Sie ebenfalls in diesem Newsletter unter "BMG-Novelle und die damit verbundenen Änderungen".
Kontakt
Abteilung V2 - Exportkontrolle: exportkontrolle@bmaw.gv.at