Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Embargo Russland

Embargo
Foto: Adobe Stock

Am 17.12.2022 ist das neunte Sanktionen-Paket in Kraft getreten. Die entsprechenden Rechtsvorschriften wurden im Amtsblatt der Europäischen Union L 322I, veröffentlicht. 

Nähere Informationen finden Sie wie gewohnt auf unserer Homepage.

Bitte beachten Sie, dass für alle Anträge betreffend Russland das Antragsformular Embargo zu verwenden ist.

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass sich die Links zur Antragstellung aufgrund der Umbenennung unseres Ministeriums geändert haben: 

Weitere Informationen zur Umbenennung finden Sie ebenfalls in diesem Newsletter unter "BMG-Novelle und die damit verbundenen Änderungen".

Kontakt

Abteilung V2 - Exportkontrolle: exportkontrolle@bmaw.gv.at