Gewerbetechnik
Das Fachgebiet Gewerbetechnik befasst sich mit technischen bzw. umwelttechnischen Angelegenheiten des Gewerbes und der Betriebsanlagen. Hierzu zählen auch Angelegenheiten der Industrieunfälle. Für den Vollzug gewerberechtlicher Vorschriften auf diesem Gebiet leistet die Gewerbetechnik einen wichtigen Beitrag.
In Zusammenarbeit mit den Ämtern der Landesregierungen werden zu aktuellen Themen fachtechnische Grundlagen ("Beurteilungsgrundlagen") erstellt, die für die praktische Anwendung gewerberechtlicher Vorschriften eine Hilfestellung leisten und im Inland zu einem einheitlichen Vollzug beitragen. Wichtige Beurteilungsgrundlagen werden publiziert.
Auf internationaler Ebene wird das Aufgabengebiet der Gewerbetechnik zunehmend von gemeinschaftsrechtlichen Aktivitäten und Regelungen der Europäischen Union bestimmt. Europäische Richtlinien auf dem Gebiet der Anlagen-, Maschinen- und Gerätesicherheit sowie des Umweltschutzes sind zu berücksichtigen und ins nationale Recht zu übernehmen. Auf wichtige für gewerbliche Betriebsanlagen relevante Regelungen der Europäischen Union wird hier näher eingegangen.
Weiterführende Informationen
- Beurteilungsgrundlagen
- BVT-Merkblätter und BVT-Schlussfolgerungen
- EU-Konformitätserklärung
- Europäisches Schadstofffreisetzungs- und verbringungsregister (E-PRTR)
- IE-R-Kapitel II (IPPC-Anlagen)
- IE-R-Kapitel V (VOC-Richtlinie)
- Industrieemissions-Richtlinie
- Seveso III-Richtlinie
Kontakt
Abteilung Gewerbetechnik, Druckgeräte, Kesselwesen: gewerbetechnik@bmaw.gv.at