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Informationen zum Online-Export-Portal

Herzlich Willkommen im Online-Export-Portal (Portal Außenwirtschaftsadministration – kurz PAWA) des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) zur direkten elektronischen Beantragung von Ausfuhranträgen.

Elektronische Antragstellung

Mit Hilfe des Online-Export-Portals des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) kann ein Antrag auf Ausstellung einer Ausfuhrgenehmigung einfach online über das Internet erstellt und direkt elektronisch an das BMAW übermitteln werden. Das online Antragsformular muss vom Verantwortlichen Beauftragten richtig beendet und an das BMAW versendet werden, damit die elektronische Version des Antrags an das BMAW übermittelt wird.

Über diesen Portalzugang kann der Antragsteller/Exporteur (als Verantwortliche/r Beauftragte/r oder berechtigter Sachbearbeiter) jederzeit

  • den Status eines Antrages abrufen und im Genehmigungsfall die ausgestellte Ausfuhrgenehmigung elektronisch als Bescheid mit Amtssignatur abrufen
  • weiters kann das Portal für die interne Verwaltung von genehmigungspflichtigen Waren verwendet werden
    (Tools sind z.B. Archiv, Suche, Speicherung, Möglichkeit der Duplizierung von Anträgen, elektronische Korrekturen, gesicherte direkte Kommunikation mit der Behörde).

Die Ausfuhrgenehmigung wird nach der Ausstellung der Lizenz parallel direkt an den Antragsteller im Online-Export-Portal und an den österreichischen Zoll übermittelt und steht für die e-Zoll-Abfertigung bereit.

Beachten Sie die persönlichen und organisatorischen Voraussetzungen hierzu.

Nach positiver Beurteilung Ihres Nominierungsformulars und Vorbereitung Ihres Online-Export-Portalzuganges wird vom BMAW per E-Mail eine Bestätigung mit Zugangslink direkt an Sie übermittelt.

Anmeldung mittels ID-Austrian (Basisversion ausreichend) anstelle der Handysignatur:

  1. Bei der Erstanmeldung gehen rechts unten zum Feld "Mobiltelefon".
  2. Durch die Eingabe dieser Daten wird mittels Eingabe Ihrer Mobiltelefonnummer und des vorhandenen PINs ihre bereits aktivierte ID-Austria im System digital hinterlegt.
  3. Ab diesem Zeitpunkt können Sie jederzeit mit Eingabe Ihrer Mobiltelefonnummer und des PINs mittels ID-Austria rechts unten in das Online Export Portal einsteigen.

Sachbearbeiterzugang warten:
Im Online Export Portal ist es möglich, zusätzlich notwendige Sachbearbeiter mit  Benutzername und Kennwort zu berechtigen. Die Aufgabe dieser Mitarbeiter ist es, die Ausfuhranträge vorzubereiten, den Status abzufragen und Auflagen aus den Genehmigungen nachzubearbeiten.
Der Antrag kann jedoch nur durch den verantwortlich Beauftragten selbst mit seiner Bürgerkarte/Handysignatur elektronisch unterzeichnet an das BMAW übermittelt werden.

Unter dem Menüpunkt "Suchen" können Sie nach gespeicherten Anträgen suchen. Der Punkt "Meine Anträge (noch im Entwurf)“ zeigt Ihnen alle jene Anträge, die noch im Entwurf gespeichert wurden.
Der Punkt "Anträge-Suche allgemein" zeigt Ihnen alle Anträge, die von Ihnen oder firmeninternen Mitarbeiter bereits gespeichert, übermittelt, korrigiert oder ausgenutzt wurden.

Nach Auswahl der Suchparameter und Klicken der Schaltfläche erhalten Sie eine Liste der Ausfuhranträge bzw. Ausfuhrgenehmigungen. Klicken Sie auf eine Zeile in der Liste um den betroffenen Antrag zu öffnen und seine Details einzusehen bzw. zu verändern.
Durch Klicken des runden Symbols "i" auf der rechten Seite können Sie den ausgestellten Bescheid im PDF-Format anzeigen.

Antrag erstellen und bearbeiten:
Sie erstellen einen neuen Exportantrag durch Auswahl der Antragstype aus dem Menüpunkt "Antrag erstellen".
Das Online Portal führt Sie – je nach Antragstype – durch mehrere Seiten, die von Ihnen mit Information befüllt werden.

Achten Sie bei der Erstellung einer elektronischen Kopie von Dokumenten via Scanner und nachfolgender Speicherung dieser Dateien im PDF-Format besonders auf die Auflösung und Größe dieser Dateien.

Durch Betätigung der Schaltflächen <-- Zurück und Weiter --> können Sie zwischen den Seiten blättern. Beim Vorwärtsblättern auf die nächste Seite werden Ihre Eingaben überprüft und Sie erhalten ggf. eine Fehlermeldung:
Bei Datenfeldern, die mit einem Stern markiert sind, ist eine Eingabe zwingend erforderlich. Bewegen Sie den Mauszeiger über das blaue Fragezeichen, um Eingabeinformationen zu dem betroffenen Datenfeld zu erhalten.
Nachdem Sie alle Datenfelder des Antrags ausgefüllt haben, wird der Antrag gespeichert. Durch Klicken der Schaltfläche "Abschicken" wird der Antrag

  • an den/die Exportverantwortlichen Ihres Betriebes weitergeleitet (wenn Sie nicht der/die Exportverantwortliche sind)
  • an das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) zur Bearbeitung weitergeleitet (wenn Sie der/die Exportverantwortliche sind)

Durch Klicken der Schaltfläche "Zurückschicken" wird der Antrag dem firmeninternen Sachbearbeiter zur Abänderung oder Verbesserung zurückgeleitet.

Zusätzlich können Sie den Antrag als Vorlage speichern, diese Vorlage können Sie später zur Erstellung eines neuen Antrags verwenden, wobei die vorangegangenen Anhänge zu entfernen werden.

Antragstellung in Papierform

Das online Antragsformular in Papierform muss nach dem Ausdrucken richtig beendet werden, nur so kann die elektronische Version des Antrags ordnungsgemäß an das BMAW übermittelt werden.

Wenn Sie nun alle notwendigen Eingaben für diesen Antrag abgeschlossen haben, gehen Sie bitte wie folgt vor: 

  1. Vergewissern Sie sich, dass unter Pkt. 18 das Kästchen "JA" angekreuzt haben.
  2. Drucken diesen Antrag über die Schaltfläche Gesamtansicht / Drucken aus.
  3. Unterfertigen Sie den Antrag im Original (Pkt. 18 und Pkt. 19).
  4. Scannen Sie den Antrag ein und schicken Sie ihn zur schnelleren Antragsabwicklung vorab per E-Mail an das Postfach exportkontrolle@bmaw.gv.at.  

Übermitteln Sie den Antrag im Original per Postweg an das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Abteilung für Exportkontrolle V/2, Stubenring 1, 1010 Wien. 

Hinweis

Beachten Sie, dass Sie vor Verlassen dieser Seite die Schaltfläche "Beenden" betätigen.

Nach Verlassen dieser Seite gibt es in diesem System der Papierantragstellung keine Möglichkeit mehr den Antrag erneut aufzurufen bzw. zu überarbeiten.  

Kontakt

Abteilung V/2 Exportkontrolle: exportkontrolle@bmaw.gv.at