CE Kennzeichnung
Das Anbringen einer CE-Kennzeichnung auf Produkten ist in Richtlinien der Europäischen Union zur Harmonisierung der Vermarktung von Produkten zwingend vorgeschrieben.
Die CE-Kennzeichnung muss vom Hersteller des Produktes oder allenfalls von seinem hierzu befugten Bevollmächtigten angebracht werden.
Mit der Anbringung der CE-Kennzeichnung wird erklärt, dass das Produkt allen anzuwendenden Vorschriften der Europäischen Union entspricht und die entsprechenden Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurden.
Die CE-Kennzeichnung ist anzubringen, bevor ein Produkt, das der CE-Kennzeichnung unterliegt, am Europäischen Binnenmarkt in den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird.
Gelten für ein Produkt mehrere Richtlinien der Europäischen Union (mehrere Harmonisierungsvorschriften), die alle das Anbringen einer CE-Kennzeichnung vorsehen, so bedeutet diese Kennzeichnung, dass von der Konformität des Produkts mit den Bestimmungen aller dieser Richtlinien auszugehen ist.
Die Art der Anbringung der CE-Kennzeichnung sowie deren Form und Größe ist in den jeweils zutreffenden Richtlinien der Europäischen Union festgelegt.
Ein Produkt kann auch mit anderen Zeichen versehen sein, die jedoch nicht zu Verwechslungen mit der CE-Kennzeichnung führen dürfen.
Weiterführende Informationen
- Wirtschaftskammer Österreich
- Bauprodukte
- Druckgeräte
- Elektrotechnik
- EU-Konformitätserklärung
- Messgeräte
Kontakt
Abteilung Gewerbetechnik, Druckgeräte, Kesselwesen: gewerbetechnik@bmaw.gv.at