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Import

Die Einfuhr (= Import) von gewissen Gütern kann unter Umständen genehmigungspflichtig sein. 

Das BMAW (Abteilung Exportkontrolle V/2) fungiert innerhalb Österreichs als Lizenzierungsbehörde und erteilt auf Antrag Einfuhrgenehmigungen und Überwachungspapiere für gewisse Importe.

Folgende Vorgänge können einer Genehmigungspflicht unterliegen:

  • Die Mitnahme nach Österreich von Verteidigungsgütern und Feuerwaffen aus EU-Staaten bzw. Drittstaaten unterliegt verschiedenen Beschränkungen und erfordert unter Umständen eine Bewilligung. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite Internationales Importzertifikat.
  • Die Einfuhr von bestimmten Gütern aus dem Iran kann einer Genehmigungspflicht unterliegen. Einen genauen Überblick über die rechtliche Ausgestaltung bietet die Verordnung (EUNr. 267/2012 idgF.

Achtung

Mit der Verordnung (EU) 2019/159 werden Zollkontingente (= Mengenbeschränkungen) für 26 betroffene Warenkategorien (siehe Anhänge zur Verordnung) eingeführt. 

Die Verwaltung der Zollkontingente fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen (BMF).

Für allfällige Anfragen und Informationen bitte wenden Sie sich an die Zentrale Auskunft für Zollkontingente und Zollverfahrensangelegenheiten an das  Competence Center Zoll- und Verbrauchsteuerverfahren im BMF.

Kontakt

Abteilung V/2 Exportkontrolle: exportkontrolle@bmaw.gv.at