EU-Handelspolitik
Die Gemeinsame Handelspolitik fällt unter die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Union (EU). Ziele der Gemeinsamen Handelspolitik sind seit Inkrafttreten des "Vertrags von Lissabon" (VvL) am 1. Dezember 2009 neben der Beseitigung von Handelsbeschränkungen sowie konkret dem Abbau von Zollschranken auch die Beseitigung der Beschränkungen bei ausländischen Direktinvestitionen und der Abbau von nicht-tarifären Handelshemmnissen.
Folgende Bereiche sind insbesondere umfasst: Handel mit Waren und Dienstleistungen, Handelsaspekte des geistigen Eigentums, ausländische Direktinvestitionen. Die Gemeinsame Handelspolitik wird nach einheitlichen Grundsätzen gestaltet und ist in Artikel 206 fortfolgende VvL geregelt. Mit dem VvL wurden die Mitwirkungsrechte des Europäischen Parlaments auch im Bereich der Handelspolitik ausgedehnt, insbesondere hinsichtlich der Mitwirkung an der Erlassung von Verordnungen, mit denen der Rahmen für die Umsetzung der Gemeinsamen Handelspolitik bestimmt wird.
Folgende Webseiten bieten Ihnen nähere Informationen zu den Themen
- EU-Ratsausschuss Handelspolitik
- Allgemeines Präferenzsystem (APS)
- EU-Marktzugangsstrategie
- Außenhandel mit landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen hoher Wertschöpfungsstufen (Nicht Anhang I-Waren)
Weiterführende Informationen
Kontakt
Multilaterale und EU-Handelspolitik: handelspolitik@bmaw.gv.at