Rechtliches
Beim Bereich Tourismus handelt es sich um eine Querschnittsmaterie mit einer ausgeprägten Kompetenzsplitterung. Entsprechend dem Art. 15 B-VG ist die Regelung von tourismus- und freizeitwirtschaftlichen Bereichen Landessache. Im Bereich der Bundeskompetenzen haben z. B. Gewerberecht, Arbeitsrecht, innere Sicherheit, Steuer- und Abgabenwesen und im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung der Förderungsbereich starke Implikationen für den Tourismus.