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Zusätzliche Unterstützung für Lehrlinge

Fahrtenbeihilfe

Informationen für Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge und Lehrlingsfreifahrt finden Sie auf der Seite "finanzielle Unterstützungen" des Bundeskanzleramts – Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend.

Begünstigte Beitragsregelungen für Lehrlinge in der Sozialversicherung

Krankenversicherungsbeitrag

Der Krankenversicherungsbeitrag fällt vom ersten bis zum letzten Lehrjahr an. Der Beitragssatz beträgt während der gesamten Lehrzeit 3,35 Prozent. Der Lehrling hat davon 1,67 Prozent und der Dienstgeber 1,68 Prozent zu tragen.

Unfallversicherungsbeitrag

Für Lehrlinge ist kein Unfallversicherungsbeitrag zu entrichten. Der Lehrling ist trotzdem unfallversichert.

Pensionsversicherungsbeitrag

Der Beitragssatz für die Pensionsversicherung beträgt während der gesamten Lehrzeit 22,80 Prozent. Davon entfallen auf den Lehrling 10,25 Prozent und auf den Dienstgeber 12,55 Prozent.

Arbeitslosenversicherungsbeitrag

Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag fällt vom ersten bis zum letzten Lehrjahr an. Der Beitragssatz beträgt während der gesamten Lehrzeit 2,40 Prozent (Dienstnehmer- und Dienstgeberanteil jeweils 1,20 Prozent).

Kontakt

Berufsausbildung/Lehrlingsausbildung: lehre_berufsausbildung@bmaw.gv.at