Arbeitsmarktrecht
Das Arbeitsmarktrecht dient dazu, die Rahmenbedingungen für einen funktionierenden Arbeitsmarkt festzulegen. Ein wesentlicher Teilbereich des Arbeitsmarktrechts betrifft die Existenzsicherung im Fall der Arbeitslosigkeit. Diese wird durch die Arbeitslosenversicherung gewährleistet.
Die Voraussetzungen für den Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung wie das Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe sind im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) geregelt. Die Zuständigkeit für die Leistungsgewährung liegt beim Arbeitsmarktservice (AMS).
Die Aufgaben und die Organisation des Arbeitsmarktservice finden sich im Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG).
Die Arbeitslosenversicherung finanziert sich durch die Einhebung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages, der im Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG) festgelegt wird.
Im Arbeitstext des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (PDF, 834 KB), der laufend aktualisiert wird, können die aktuellen Werte für das jeweilige Kalenderjahr (z.B. Geringfügigkeitsgrenze, Höhe der Arbeitslosenversicherungsbeiträge nach dem AMPFG) nachgelesen werden.
Mehr Informationen zum Thema Arbeitslosigkeit und zu den Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung finden Sie auf der Plattform oesterreich.gv.at.