Normungsbeirat
Der Normungsbeirat ist ein Gremium, dessen Aufgabe es ist, „die Normungsorganisation, die österreichische Bundesregierung und die Bundesländer in allen Angelegenheiten des Normenwesens zu beraten und zu unterstützen.“ (§ 14 Abs. 2 NormG).
Zu den Tätigkeiten und Aufgaben des Normungsbeirates gehören gemäß § 14 Abs. 3 NormG beispielsweise:
- Informationsaustausch und Koordinierung der öffentlichen Interessen
- Beratung bezüglich der strategischen Prioritäten in Sachen Normung, der Weiterentwicklung des Normensystems sowie des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft in aufsichtsrechtlichen Belangen
- Monitoringaufgaben, dazugehörend die Evaluierung der Österreichischen Normungsstrategie (PDF, 530 KB) im Hinblick auf nationale und internationale Anforderungen (genauer siehe Evaluierungsbericht (PDF, 204 KB)) sowie Monitoring der Tätigkeiten der Normungsorganisation auf Grundlage des Tätigkeitsberichts (dem Beirat gemäß § 4 Abs. 5 NormG vorzulegen)
- Abgabe von Stellungnahmen zum jährlichen Arbeitsprogramm der Normungsorganisation
Gemäß § 14 Abs. 3 NormG gehören dem Normungsbeirat Mitglieder aus folgenden Organisationen an:
- BM für Arbeit und Wirtschaft, BM für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, BM für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, BM für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
- Bundesländer
- Wirtschaftskammer Österreich
- Bundesarbeitskammer
- Österreichischer Gewerkschaftsbund
- Österreichischer Städtebund und Österreichischer Gemeindebund
- Normungsorganisationen
- repräsentative Behindertenorganisation und repräsentative Verbraucherschutzorganisation
- Universitäten
- Vereinigung der Österreichischen Industrie
- Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen
- Österreichischen Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA)
- Landwirtschaftskammern Österreichs
- im Hauptausschuss des Nationalrates vertretene Parteien
Kontakt
Abteilung Normung: normung@bmaw.gv.at