Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Lehre und Matura - Berufsreifeprüfung

Die Berufsreifeprüfung ermöglicht die Kombination von Lehre und Matura. Dieser Abschluss berechtigt uneingeschränkt zum Studium an österreichischen Universitäten und Fachhochschulen sowie zum Besuch von Kollegs und anderen österreichischen Ausbildungseinrichtungen, die eine Reifeprüfung voraussetzen.

Sie setzt sich aus vier Teilprüfungen zusammen:

  • Deutsch
  • Mathematik
  • lebende Fremdsprache
  • Fachbereichsprüfung (Prüfung aus dem Berufsfeld des Lehrlings)

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die bei Einrichtungen der allgemeinen und berufsorientierten Erwachsenenbildung (z.B. bfi, WIFI, Volkshochschulen) sowie weiterführende Schulen (Berufsschulen und höhere Schulen) angeboten werden. Für die Vorbereitungskurse und Prüfungen zur Berufsmatura fallen für die Lehrlinge keine Kosten an.

Jugendliche beim Anschauen eines Skriptums
Foto: Colourbox855659

In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehrzeit absolviert werden. Der Zeitpunkt der letzten Teilprüfung muss jedoch nach dem 19. Geburtstag liegen.

Der Besuch der Vorbereitungskurse auf die Berufsreifeprüfung während der Lehrzeit, kann die Lehrzeit im Ausmaß des zusätzlichen (Berufs-)Schulbesuches verlängert werden (in der Regel um ein halbes Jahr).

Mit der Novelle zum Berufsausbildungsgesetz 2015 wurde ein gesetzliches Standardmodell eingeführt, das den Lehrberechtigten und Lehrlingen eine aliquote Lehrzeitverlängerung zur besseren Vorbereitung auf die Matura ermöglicht.

Weiterführende Informationen

Berufsmatura: "Lehre mit Reifeprüfung"

Kontakt

Berufsausbildung/Lehrlingsausbildung: lehre_berufsausbildung@bmaw.gv.at