Arbeitsrecht
Inhaltsverzeichnis
Das Arbeitsrecht regelt Arbeitsverhältnisse.
Ein Arbeitsverhältnis ist die Beziehung
zwischen Arbeitgeberin oder Arbeitgeber
und Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer.
Wichtig: Die beiden Seiten schließen einen Arbeitsvertrag ab.
Zum Arbeitsrecht gehören:
- Gesetze
- Verordnungen
- Kollektiv-Verträge
In Kollektiv-Verträgen sind Regeln zusammengefasst,
die für eine bestimmte Berufsgruppe gelten. - Betriebsvereinbarungen
In Betriebsvereinbarungen sind Regeln zusammengefasst,
die für einen bestimmten Betrieb gelten.
Persönliches Arbeitsrecht
Das persönliche Arbeitsrecht wird auch Individual-Arbeitsrecht genannt.
Das ist der Teil des Arbeitsrechts,
der für die Arbeitsverhältnisse
zwischen einzelnen Personen und einzelnen Unternehmen gilt.
Zum Beispiel sind im Arbeitsvertrag die Rechte und Pflichten festgelegt.
Manche Gesetze gelten für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Ein Beispiel dafür ist das Urlaubsgesetz.
Andere Gesetze gelten nur für bestimmte Arbeitsverhältnisse
oder für bestimmte Berufsgruppen.
Ein Beispiel dafür ist das Angestelltengesetz.
Arbeitsschutz
Der Arbeitsschutz gehört zum persönlichen Arbeitsrecht.
Es geht um den Schutz des Lebens und der Gesundheit
von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Ein Beispiel:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen
vor starkem Lärm geschützt werden.
Denn starker Lärm schädigt das Gehör.
Hier finden Sie Informationen zu den Regelungen dazu: Arbeitsschutz
Kollektives Arbeitsrecht
Das ist der Teil des Arbeitsrechts,
der das Verhältnis zwischen Interessens-Vertretungen regelt.
Die Interessens-Vertretungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
sind zum Beispiel:
- Gewerkschaften
Gewerkschaften vertreten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
bestimmter Berufsgruppen. Zusammen bilden sie den
Österreichischen Gewerkschaftsbund. - Betriebsrätinnen und Betriebsräte
Sie vertreten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
eines bestimmten Unternehmens.
Die Interessens-Vertretungen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
sind zum Beispiel:
- Wirtschaftskammer Österreich
Die Wirtschaftskammer Österreich vertritt Arbeitgeberinnen und
Arbeitgeber bestimmter Berufsgruppen. - und noch einige weitere
Bestimmte Interessens-Vertretungen beider Seiten verhandeln
und schließen Kollektiv-Verträge miteinander ab.
Zum Beispiel eine Gewerkschaft mit der
Wirtschaftskammer Österreich.
Im Kollektiv-Vertrag sind Regeln zusammengefasst,
die für eine bestimmte Berufsgruppe gelten.
Zum Beispiel Regeln für das Gehalt und die Arbeitszeit.
Arbeitsverfassungs-Gesetz
Es regelt die rechtlichen Grundlagen für Kollektiv-Verträge.
Und es regelt die Aufgaben und Rechte der Betriebsrätinnen und Betriebsräte.