Staatliche Auszeichnung gemäß § 30a Berufsausbildungsgesetz - BAG
Der Bundesminister Arbeit und Wirtschaft kann Unternehmen, die sich durch außergewöhnliche Leistungen in der Ausbildung von Lehrlingen und im Lehrlingswesen Verdienste um die österreichische Wirtschaft erworben haben, die Auszeichnung "Staatlich ausgezeichneter Ausbildungsbetrieb" verleihen.
Die Auszeichnung berechtigt das Unternehmen, im geschäftlichen Verkehr das Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) mit dem Hinweis "Staatlich ausgezeichneter Ausbildungsbetrieb" als Kopfdruck auf Geschäftspapieren, auf Druckschriften und Verlautbarungen sowie in der äußeren Geschäftsbezeichnung und in sonstigen Ankündigungen zu führen. Diese Auszeichnung ist ein besonderes Qualitätssiegel im Bereich der Ausbildung junger Menschen und zeigt den Beitrag, den diese Unternehmen für die Zukunft sowohl der Jugendlichen als auch der Wirtschaft in Österreich leisten.
Die Verleihung erfolgt nach einstimmigem Beschluss des Landes-Berufsausbildungsbeirates bei den Landeswirtschaftskammern. Richten Sie daher bitte zuerst Ihren Antrag an die Lehrlingsstelle des jeweiligen Bundeslandes.
Die seit 1993 ausgezeichneten Ausbildungsbetriebe finden Sie in der Liste der Staatlich ausgezeichneten Ausbildungsbetriebe (PDF, 657 KB)
Kontakt:
Berufsausbildung/Lehrlingsausbildung: lehre_berufsausbildung@bmaw.gv.at