Staatliche Auszeichnungen für Unternehmen und Lehrbetriebe
Staatliche Auszeichnung gemäß § 68 GewO 1994
Staatliche Auszeichnung gemäß § 30a Berufsausbildungsgesetz - BAG
Für Unternehmen, die sich durch außergewöhnliche Leistungen um die österreichische Wirtschaft Verdienste erworben haben und im betreffenden Wirtschaftszweig bundesweit eine führende und allgemein geachtete Stellung eingenommen haben, kann der Wirtschaftsminister die Staatliche Auszeichnung gemäß § 68 GewO 1994 verleihen.
Für Verdienste um die österreichische Wirtschaft in der Lehrlingsausbildung kann der Wirtschaftsminister die Staatliche Auszeichnung gemäß § 30a BAG verleihen.
Kontakt
Gewerberechtsvollziehung: bundeswappen@bmaw.gv.at Berufsausbildung/Lehrlingsausbildung: lehre_berufsausbildung@bmaw.gv.at