Seveso III-Richtlinie
Die Richtlinie 2012/18/EU vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, gilt für Betriebe, in denen bestimmte Mengen dieser Stoffe vorhanden sind. Maßgebend ist das Vorhandensein in Mengen oberhalb einer Schwelle, die im Anhang der Richtlinie festgelegt ist. Für diese Betriebe gelten besondere Anforderungen an die Anlagensicherheit.
Die Richtlinie löst die Seveso II-Richtlinie 96/82/EG ab und gilt seit 1.6.2015. Sie wurde für den Geltungsbereich gewerblicher Betriebsanlagen durch die GewO-Novelle BGBl. I Nr. 81/2015 (Abschnitt 8a) idF BGBl. I Nr. 155/2016 und eine Novelle der Industrieunfallverordnung (IUV), BGBl. II Nr. 229/2015, umgesetzt.
Weiterführende Informationen
- Sicherheit von Flüssiggas-Lagerstätten (PDF, 20 KB)
- Empfehlung Sicherheitsberichte (PDF, 567 KB)
- BKA - RIS
- EU-Seveso
- MAHB
- OECD
- UNECE
- AICHE/CCPS
- ZEMA
- KAS
- INERIS
- ECHA
Kontakt
Abteilung Gewerbetechnik, Druckgeräte, Kesselwesen: gewerbetechnik@bmaw.gv.at