Embargo und Sanktionen Newsletter - Oktober 2021
Der Beschluss 2012/642/GASP des Rates über restriktive Maßnahmen gegen Belarus wurde zuletzt am 24. Juni 2021 mit Beschluss (GASP) 2021/1031 des Rates geändert.
Grundlage war die entschiedene Verurteilung der unter Gefährdung der Flugsicherheit erzwungene Landung eines Fluges der Fluggesellschaft Ryanair in Minsk, Belarus, am 23. Mai 2021 und der erfolgten Festnahmen durch die belarussischen Behörden.
Angesichts der Schwere jenes Vorfalls und aufgrund der Eskalation der schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen in Belarus, sollten zusätzliche gezielte wirtschaftliche Sanktionen beschlossen werden.
In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf die brutalen Repressionen gegen die Zivilgesellschaft, die demokratische Opposition und Journalisten sowie Personen, die nationalen Minderheiten angehören, hingewiesen.
Es sollten weitere Beschränkungen in Bezug auf den Waffenhandel sowie der Verkauf / die Lieferung / die Weitergabe oder die Ausfuhr von Ausrüstung, Technologie oder Software untersagt werden.
Dies betrifft in erster Linie vor allem die belarussischen Behörden, von der oder in deren Namen bei der Überwachung des Internets sowie der Abhörung von Telefongesprächen diese Art der Güter in Mobilfunk oder Festnetzen eingesetzt wird.
Außerdem sollten der Verkauf, die Lieferung oder die Verbringung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck für militärische Zwecke an bestimmte Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus untersagt werden. Zusätzlich wurden weitere Handelsbeschränkungen in Bezug auf Mineralölerzeugnisse, Kaliumchlorid (‘Potasche’) und Güter, die für die Erzeugung oder Verarbeitung von Tabakerzeugnissen verwendet werden, verhängt.