Whistleblowing: Bundesdisziplinarbehörde als interne Meldestelle
Das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) ist die nationale Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie, die erstmalig einheitliche Mindeststandards für den Schutz von Hinweisgebenden innerhalb der Europäischen Union festlegt. Es zielt darauf ab, sichere Meldekanäle zu schaffen und spezifische Schutzmaßnahmen gegen Repressalien zu gewährleisten, um Hinweisgebende dazu zu ermutigen, Missstände und Rechtswidrigkeiten aufzudecken.
Vom Schutz des HSchG sind natürliche Personen umfasst, die aufgrund ihrer beruflichen Verbindung zu einem Rechtsträger Informationen über bestimmte Rechtsverletzungen erlangt haben und diese melden. Dies umfasst Arbeitnehmende, Teilzeitbeschäftigte, befristet Beschäftigte, Freiberufler, Zulieferer, Dienstleister, Geschäftspartner und Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Die Schutzmaßnahmen erstrecken sich aber auch auf ehemalige und künftige Arbeitnehmende sowie Personen aus dem Umfeld der Hinweisgebenden.
Nach § 3 HSchG können Rechtsverletzungen in folgenden Bereichen gemeldet werden:
- Öffentliches Auftragswesen;
- Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung;
- Produktsicherheit und -konformität;
- Verkehrssicherheit;
- Umweltschutz;
- Strahlenschutz und nukleare Sicherheit;
- Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz;
- Öffentliche Gesundheit;
- Verbraucherschutz;
- Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten;
- Sicherheit von Netz- und Informationssystemen;
- Verhinderung und Ahndung von Amtsdelikten nach den §§ 302 bis 309 StGB;
- Rechtsverletzungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU; Verletzungen von Binnenmarktvorschriften.
Für das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) fungiert die Bundesdisziplinarbehörde als Meldestelle. Meldungen im Sinne des § 3 HSchG, die das BMAW betreffen, können sicher und anonym unter folgendem Link eingegeben werden:
Weiterführende Informationen zum Verfahren, Datenschutz, und dem Schutz von Hinweisgebenden und anderen beteiligten Personen finden Sie auf der Startseite der Meldestelle sowie in den dort aufgelisteten FAQs.