Versicherungsvermittlung
Hier finden Sie aktuelle Informationen zur Versicherungsvermittlung:
- Neuerungen für Versicherungsvermittler
- GISA Abfrage: Versicherungsvermittlerregister
- Gewerbeberechtigung Versicherungsvermittlung
- Gewerbeanmeldung
- Erfordernisse und Pflichten
- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Muster der empfohlenen Versicherungsbestätigungen
Die bisherige EU-Richtlinie 2002/92/EG über Versicherungsvermittlung wurde durch die neue Richtlinie über den Versicherungsvertrieb 2016/97 (IDD, Insurance Distribution Directive) ersetzt. Diese dient insbesondere der weiteren Verbesserung des Kundenschutzes und der Strukturierung des Vermittlermarktes, um das im Zuge der Finanzkrise gesunkene Kundenvertrauen in den Finanzsektor wiederherzustellen.
Die Novelle der Gewerbeordnung, BGBl. I Nr. 112/2018, sowie neue Standes- und Ausübungsregeln dienen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 über Versicherungsvertrieb hinsichtlich der gewerblichen Versicherungsvermittlung in das Österreichische Recht.
Dies bringt mehrere Neuerungen für die Versicherungsvermittler mit sich:
- 15 Stunden jährliche Fortbildung
- Statusklarheit: entweder Tätigkeit als Versicherungsmakler oder als Versicherungsagent zur klaren Information des Kunden über den Status seines Vermittlers
- Unbegrenzte Nachdeckung der Berufshaftpflichtversicherung bei Versicherungsmakler und Versicherungsagent: d.h. der Haftpflichtversicherer des Vermittlers haftet für Schäden, die der Vermittler während der Laufzeit seiner Berufshaftpflichtversicherung verursacht hat - selbst, wenn der verursachte Schaden durch einen Wechsel des Haftpflichtversicherers erst später auffallen sollte
- Regelungen im Zusammenhang mit Vergütungen: etwa sind bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten die Kosten der Vermittlung anzugeben, auf Nachfrage des Kunden auch detailliert aufgeschlüsselt
- Regelungen für Versicherungsunternehmen und für deren Vermittlungstätigkeiten (§ 6 Abs. 4 VAG)
Fragen zur Versicherungsvertriebsrichtlinie werden auch von EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority) beantwortet.
GISA Abfrage: Versicherungsvermittlerregister
Eine Abfrage der Informationen der zur Tätigkeit der Versicherungsvermittlung befugten Personen ist über das Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) möglich:
Gewerbeberechtigung für die Versicherungsvermittlung
In Österreich ist die Ausübung der Versicherungsvermittlung nur auf Grund einer Gewerbeberechtigung (siehe unten) möglich. Die Tätigkeit darf nur entweder in Form Versicherungsmakler oder in der Form Versicherungsagent ausgeübt werden.
Gemäß § 137 Abs. 2 GewO 1994 gilt jeder, der die Tätigkeit der Versicherungsvermittlung ausübt, als "Versicherungsvermittler".
In Frage kommen Gewerbeberechtigungen gemäß
- § 94 Z 75 GewO 1994: Gewerbliche Vermögensberatung - Versicherungsvermittlung im Umfang der Lebens- und Unfallversicherung
- § 94 Z 76 GewO 1994: Versicherungsvermittlung (Versicherungsagent, Versicherungsmakler und Beratung in Versicherungsangelegenheiten) oder
- § 94 Z 76 iVm § 32 Abs. 6 GewO 1994: Nebentätigkeit der Versicherungsvermittlung
Gewerbeanmeldung
Zuständig für die Entgegennahme einer Gewerbeanmeldung ist die Gewerbebehörde (siehe Seite "Gewerbeanmeldung").
Auch Kreditinstitute können eine solche Berechtigung begründen, für diese ist aber die FMA die zuständige Behörde.
Jeden Versicherungsvermittler treffen folgende Erfordernisse und Pflichten:
- Eintragung im Versicherungsvermittlerregister
- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
- Befähigung, guter Leumund, Konkursfreiheit (auch bei Mitarbeitern)
- Jährliche Fortbildung
- Informationspflichten
- Schutz von Kundengeldern
Nur gänzlich untergeordnete Versicherungsvermittlungstätigkeiten, wie z.B. eine Reisegepäckversicherung bei Buchung einer zweiwöchigen Reise mit weniger als € 200,- Prämie, sind von diesen Pflichten ausgenommen.
Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen: Muster der empfohlenen Versicherungsbestätigungen
Bei einer gemeinsamen Arbeitsgruppe des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft mit den Bundesländern, dem Bundesministerium für Finanzen und der Wirtschaftskammer Österreich wurde übereingekommen, zur Erleichterung der Abwicklung in der Praxis Muster von folgenden empfohlenen Versicherungsbestätigungen zu veröffentlichen:
- Versicherungsbestätigung für Versicherungsvermittler (PDF, 67 KB) gemäß § 137c GewO 1994 auf Basis der Versicherungsvertriebsrichtlinie (Art. 10 IDD, RL (EU) 2016/97)
- Versicherungsbestätigung für Gewerbliche Vermögensberater ohne Versicherungsvermittlung (PDF, 83 KB) gemäß § 136a Abs. 12 GewO 1994
- Versicherungsbestätigung für Gewerbliche Vermögensberater mit Versicherungsvermittlung (PDF, 84 KB) gemäß § 136a Abs. 12 GewO 1994
Weiterführende Informationen
- Beschwerdestelle über Versicherungsvermittler
- Bestimmungen des Österreichischen Rechts für Versicherungsvermittler
- Ausübungsbedingungen in den anderen Mitgliedsstaaten
Kontakt
Abteilung Gewerberecht: gewerbe@bmaw.gv.at