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Durchfuhr von Verteidigungsgütern

Office stamp for the Eurozone
Foto: ©RioPatuca Images - stock.adobe.com

Eine genehmigungspflichtige Durchfuhr liegt dann vor, wenn Verteidigungsgüter aus einem Drittstaat (Nicht-EU-Mitgliedstaat) durch Österreich in einen anderen Drittstaat befördert werden.

Ein Antrag auf Erteilung einer Durchfuhrgenehmigung ist bei der Abt. V/2 - Exportkontrolle im BMAW zu stellen. Weitere Informationen zur Durchfuhr finden Sie unter Durchfuhr, Vermittlung und technische Unterstützung.

Hinweis

Ein Antrag auf Durchfuhr muss ab sofort elektronisch über das Portal Außenwirtschaftsadministration (PAWA) ausgefüllt und übermittelt werden.

Sobald Sie auf der letzten Seite des Antragformulars angekommen sind, müssen Sie das Formular zusätzlich in der Gesamtansicht ausdrucken, unterschreiben und eingescannt mit allen Beilagen an das BMAW (exportkontrolle@bmaw.gv.at) übermitteln.

Grundsätzlich sind folgende Dokumente notwendig:

  • Antragsformular Durchfuhr inkl. technischer Einstufung des beantragten Gutes (Der Antrag kann auch von der durchführenden Spedition beantragt und von dieser auch ordnungsgemäß unterfertigt werden.) 
  • Proformarechnung, Frachtpapiere (z.B. Packliste) 
  • Ausfuhrgenehmigung aus dem ausführenden Land
  • gegebenenfalls ein Internationales Importzertifikat (IIZ)/International Import Certificate (IIC) des Bestimmungslandes
  • gegebenenfalls Endverbleibserklärung (EVE)/End-Use-Certificate (EUC) des Empfängers/Endverwenders (insbesondere bei Lieferungen an Behörden)
  • Bekanntgabe des Auftraggebers der Durchfuhr (für Speditionen)

Kontakt

Abteilung V/2 Exportkontrolle: exportkontrolle@bmaw.gv.at