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Arbeitsmarktpolitische Initiativen

Neben der laufenden Weiterentwicklung der bewährten Instrumente und Programme der Arbeitsmarktförderung reagiert die Arbeitsmarktpolitik auf Entwicklungen und sich verändernde Rahmenbedingungen am Arbeitsmarkt mit (oftmals zeitlich begrenzten) Initiativen, die den aktuellen Bedarfen entgegenkommen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Angebote der vergangenen Jahre.

Schulungszuschlag Neu (früher Bildungsbonus)

Seit 1. Jänner 2024

Der Bildungsbonus wurde als Anreiz für längere Ausbildungen im Rahmen der Corona-Joboffensive geschaffen, um Abbrüche aufgrund einer geringen Existenzsicherung während der Qualifizierung zu vermeiden. Aufgrund der positiven Wirkungen wurde der Bildungsbonus mit 1. Jänner 2024 durch den Schulungszuschlag Neu unbefristet verlängert und um eine zeitliche Staffelung erweitert.

Für Personen, die eine Maßnahme zwischen dem 1. Oktober 2020 und 31. Dezember 2023 begonnen hatten und bereits einen Bildungsbonus erhielten, blieb dieser unverändert. Es erfolgte kein Umstieg in den Schulungszuschlag Neu.

Die Höhe richtet sich nach der Dauer der Maßnahme und danach, ob ein allfälliger Leistungsanspruch aus der Arbeitslosenversicherung vor Beginn der Maßnahme besteht:

  • Alle Schulungsteilnehmerinnen und -teilnehmer erhalten ab 2024 einen Schulungszuschlag in einfacher Höhe von rund 75 Euro pro Monat.
  • Besteht unmittelbar vor Beginn der Maßnahme ein Leistungsanspruch aus der Arbeitslosenversicherung und dauert eine Schulung länger als 4 Monate, wird dieser Zuschlag verdreifacht und beträgt ca. 224 Euro monatlich.
  • Bei einer Maßnahmendauer von mindestens 365 Tagen und Vorliegen von Leistungsansprüchen gibt es den Schulungszuschlag in fünffacher Höhe, rund 374 Euro pro Monat.

Hinweis

Ab Erreichen eines Grenzbetrages von täglich 51,20 Euro wird lediglich der dreifache Zuschlag ausbezahlt.

ASIZ-Umweltstiftung

Seit April 2022

Seit Frühjahr 2022 fördert die „Umweltstiftung“ Aus- und Weiterbildungen für gering Qualifizierte und bzw. oder Personen mit einem nicht mehr verwertbaren Lehrabschluss in Green Jobs.

Bis zu 1.000 Teilnehmende sollen so innerhalb von max. 24 Monaten Aus- und Weiterbildungslehrgänge und außerordentliche Lehrabschlüsse absolvieren, die den im Regierungsprogramm 2020 bis 2024 vereinbarten Umweltzielen gerecht werden. In die Stiftung sind Unternehmen aus Wirtschaftszweigen einbezogen, die aufgrund ihrer Produktion und Dienstleistungen zur Senkung der Schadstoffemissionen beitragen (etwa Installateurinnen und Installateure, Dachdeckerinnen und Dachdecker, Elektrikerinnen und Elektriker, landwirtschaftliche Betriebe und Kommunen).

Fachkräftestipendium

Aktuell laufende Einstiege bis 31. Dezember 2025

Das Fachkräftestipendium wurde 2013 als Pendant zur Studienbeihilfe nach Selbsterhalt für nichtakademische Berufe zur Abdeckung des Fachkräftebedarfs eingeführt. Es kann von beschäftigten und karenzierten oder arbeitslosen Personen in Anspruch genommen werden, die innerhalb der letzten 15 Jahre mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtig beschäftigt waren und eine arbeitsmarktpolitisch nachgefragte Ausbildung absolvieren. Die Liste der förderbaren Qualifizierungen wird laufend einmal jährlich anforderungsgerecht aktualisiert. Aktuelle Informationen zum Fachkräftestipendium werden auf der Website des Arbeitsmarktservice veröffentlicht.

Pflegestipendium

Seit 1. Jänner 2023

Das Pflegestipendium garantiert einen Mindeststandard der Existenzsicherung während einer Ausbildung in Pflegeberufen. Der Mindestbetrag für 2024 liegt bei rund 1.536,- Euro monatlich.

Das Stipendium kann gewährt werden, wenn es das Ergebnis eines vorangegangenen Beratungs- und Betreuungsprozesses beim Arbeitsmarktservice (AMS) ist. Nach Vollendung des 20. Lebensjahres können Arbeitsuchende, karenzierte Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer oder Selbständige, die ihr Gewerbe ruhend gelegt haben, gefördert werden. Bei Vorliegen von Ansprüchen aus der Arbeitslosenversicherung sind Personen bereits ab 18 Jahren förderbar. Das Pflegestipendium kann für maximal vier Jahre und für höchstens zwei unterschiedliche Ausbildungen pro Person gewährt werden.

Gefördert werden Ausbildungen in folgenden Berufen:

  • Pflegeassistenz
  • Pflegefachassistenz
  • Sozialbetreuungsberufe mit den Schwerpunkten: Altenarbeit, Behindertenarbeit, Familienarbeit, Behindertenbegleitung
  • Eintritte ab 1. September 2024: Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege als Bachelor an Fachhochschulen

Hinweis

Mit 31. Dezember 2023 wird die Sekundarausbildung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege nicht mehr angeboten, wobei laufende Ausbildungen fortgesetzt werden können. Seit 1. Jänner 2024 ist die Ausbildung in diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegeberufen nur noch an Österreichischen Fachhochschulen möglich. Daher wird das Pflegestipendium mit 1. September 2024 auf die entsprechende DGKP-Ausbildung an Fachhochschulen ausgeweitet. 

Aktuelle Informationen zum Pflegestipendium sind auf der Website des Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft sowie auf der Website des Arbeitsmarktservice zu finden.

Programm Sprungbrett

Einstiege von Juli 2021 bis Dezember 2022

Mit dem Programm Sprungbrett wurde ein Gesamtkonzept für die Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen pilotiert. Ein Fokus lag dabei auf dem Schaffen von „Einstiegsarbeitsplätzen“ durch eine Kooperation mit Leitbetrieben jeder Größe. Die Arbeitsmarktintegration erfolgte in einem 3-stufigen Prozess:

  1. Auswahl, Vorbereitung und Vermittlung durch Beratungs- und Betreuungseinrichtungen (kompetenzorientiertes „Matching“ von Arbeitsuchenden mit den jeweiligen Beschäftigungsverhältnissen)
  2. Arbeitstraining/ -vorbereitung zur Feststellung der persönlichen Eignung, zur Heranführung an den Arbeitsmarkt sowie zur Einschulung.
  3. Degressive Lohnzuschüsse im Betrieb oder gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung an die Betriebe.

Bis Ende 2022 wurden über 47.000 Personen im Rahmen dieses Programms gefördert, insgesamt wurden € 345,4 Mio. an Fördermitteln ausbezahlt. Im Vergleich zum Höchststand im April 2021 sank die Langzeitarbeitslosigkeit unter anderem durch dieses Programm bis Ende 2022 um 65.814 Personen.

Covid-19-Kurzarbeit (und damit verbundene Beihilfen)

März 2020 bis Juni 2022

Im Rahmen der COVID-19-Pandemie wurde das Kurzarbeitsmodell mehrfach an die damaligen Erfordernisse angepasst. Nach einem schrittweisen Übergang erfolgte im Oktober 2023 die Rückkehr zum – verbesserten – regulären Modell.

Kurzarbeitsbonus

Beantragung im März 2021

Beim Kurzarbeitsbonus handelte es sich um eine einmalige Beihilfe, die im März 2021 von Betrieben bestimmter Wirtschaftsklassen beantragt werden konnte. Der Großteil dieser Beihilfe musste dabei vom Betrieb an die Beschäftigten in Kurzarbeit ausbezahlt werden. Ziel des Kurzarbeitsbonus war auf betrieblicher Ebene der Ausgleich von entstandenen Mehrkosten, die vor allem durch die zwischenzeitlich erworbenen Urlaubsansprüche der Beschäftigten entstanden waren und für deren Kosten der Betrieb auch während der Kurzarbeit aufkommen musste. Auf Ebene der Beschäftigten sollten Einkommensverluste, etwa durch das entfallene Trinkgeld, ausgeglichen werden.

Langzeit-Kurzarbeits-Bonus

Beantragungszeitraum von April 2022 bis Ende Juni 2023

Hierbei handelte es sich um einen einmaligen finanziellen Zuschuss zum Ausgleich eines besonders hohen Einkommensverlustes durch die Covid-19-Kurzarbeit. Er wurde an Personen geleistet, die sich im Dezember 2021 in Kurzarbeit befanden und zwischen 1. März 2020 und 30. November 2021 mindestens 10 Monate in Kurzarbeit gewesen waren, sowie eine definierte Höhe der sozialversicherungsrechtlichen Beitragsgrundlage nicht überschritten.

Saisonstarthilfe

Beantragungszeitraum Anfang 2022

Betriebe, die den Kriterien eines Saisonbetriebes entsprachen sowie in einem definierten Zeitraum im November bis Dezember 2021 durch Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie in der Ausübung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit eingeschränkt wurden, konnten die Saisonstarthilfe für kurz zuvor eingestellte Beschäftigte beantragen, da diese noch nicht die Voraussetzungen für die Covid-19-Kurzarbeit erfüllten. Es handelte sich um einen befristeten Lohnkostenzuschuss, der an die Betriebe ausbezahlt wurde.

Corona-Joboffensive

Logo NextGenerationEU - Finanziert von der Europäischen Union
Diese Initiative wird zum Teil von der EU im Rahmen des EU-Aufbauplans finanziert.

Einstiege von Oktober 2020 bis Dezember 2021

Bei der „Corona-Joboffensive“ handelte es sich um die größte arbeitsmarktpolitische Initiative in der Geschichte der Zweiten Republik. Im Rahmen der Corona-Krise wurde ab Oktober 2020 die Förderintensität in zahlreichen bewährten Förderinstrumenten stark erhöht, um nachhaltige Beschäftigungsperspektiven zu ermöglichen und eine zukunftsorientierte Wirtschaftsentwicklung zu unterstützen.

Ein Schwerpunkt der Corona-Joboffensive lag in der Qualifizierung und umfasste Ergänzungs- und Höherqualifizierungen wie längerfristige Gesamtausbildungen. Gesamt wurden über 200.000 Personen erreicht, die ihre Arbeitslosigkeit während der Corona-Krise für eine zukunftsorientierte Aus- oder Weiterbildung nutzen konnten oder von Beschäftigungsmaßnahmen profitierten.

Im Oktober 2020 wurde auch der Bildungsbonus eingeführt, um Abbrüche von Qualifizierungsmaßnahmen aufgrund geringer Existenzsicherung zu vermeiden: Für die Teilnahme an Qualifizierungs- oder (Um-)Schulungsmaßnahmen mit einer Dauer von mehr als vier Monaten erhielten betroffene Personen zusätzlich zu ihrer normalen Leistung aus der Arbeitslosenversicherung einen Bildungsbonus von 4 Euro täglich.

Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2024