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Höhere Berufliche Bildung (HBB-Gesetz)

Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die höhere berufliche Bildung (HBB-Gesetz) am 1. Mai 2024 eröffnen sich neue Chancen für Fachkräfte und Absolventinnen sowie Absolventen einer beruflichen Erstausbildung. Das neue Gesetz regelt die Anforderungen, Verfahren und Qualitätssicherung für berufspraktisch ausgerichtete Weiterbildungsangebote, die auf beruflicher Erstausbildung oder beruflicher Tätigkeit aufbauen. Zielgruppe der gemäß dem HBB-Gesetz entwickelten Qualifikationen sind damit vorrangig Personen mit Berufserfahrung, die sich beruflich weiterentwickeln möchten.

Alle neuen Qualifikationen müssen dem Bedarf des Arbeitsmarktes und der Wirtschaft entsprechen sowie Anforderungen hinsichtlich Klimaschutz und Nachhaltigkeit erfüllen. Durch die Anbindung an den Nationalen und den Europäischen Qualifikationsrahmen (NQR / EQR) sind die neuen Abschlüsse auch international vergleichbar.

Vorgesehen sind folgende Abschlüsse:

  • "Höhere Berufsqualifikation" (NQR-Qualifikationsniveau 5),
  • "Fachdiplom" (NQR-Qualifikationsniveau 6) und
  • "Höheres Fachdiplom" (NQR-Qualifikationsniveau 7).

Ein Beirat aus 20 Institutionen unterstützt und berät das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft bei der Umsetzung des neuen Gesetzes.

Unterlagen und Informationsmaterialien

Zur Unterstützung der Akteurinnen und Akteure der HBB stehen folgende Unterlagen und Informationsmaterialien zur Verfügung:

Leitfaden zur Entwicklung neuer HBB-Qualifikationen (PDF, 909 KB)

Dieser Leitfaden

  • richtet sich an Qualifikationsanbieter, die HBB-Qualifikationen entwickeln möchten,
  • führt aus, welche Schritte von der Idee bis zur Verordnung einer HBB-Qualifikation zu setzen und welche Einrichtungen bzw. Personengruppen darin involviert sind,
  • unterstützt bei der Sicherstellung, dass Ihre HBB-Qualifikation in allen Punkten dem Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) entspricht,
  • umfasst kommentierte Formatvorlagen für die erforderlichen Einreichunterlagen und
  • erörtert zentrale Begrifflichkeiten in Form eines Glossars.

Einreichunterlagen

Im Leitfaden sind alle Unterlagen, die bei Einführung einer neuen HBB-Qualifikation einzureichen sind, erklärt. Hier stehen die Unterlagen zum Download zur Verfügung:

Informationsmaterialien

Wissenschaftliche Einrichtung gemäß §§ 2 Z 5 und 6 Abs. 4 HBB-G

Für die Ermächtigung als wissenschaftliche Einrichtung im Rahmen der HBB ist ein Antrag beim BMAW zu stellen.

Antrag – wissenschaftliche Einrichtung (PDF, 946 KB)

Folgende Einrichtungen sind als wissenschaftliche Einrichtung ermächtigt (in alphabetischer Reihenfolge):

Validierungs- und Prüfungsstellen gemäß § 12 Abs. 2 HBB-G

Um als Validierungs- und Prüfungsstelle tätig werden zu können, ist eine Ermächtigung vom BMAW einzuholen. Diese ist im Zuge der Übermittlung der Einreichunterlagen für eine HBB-Qualifikation abzugeben.

Wenn Sie erstmalig einen Antrag stellen, füllen Sie den Allgemeinen Teil und den Qualifikationsspezifischen Teil aus. Wenn Sie bereits über eine Ermächtigung verfügen und diese auf eine weitere Qualifikation ausweiten möchten, brauchen Sie nur den Qualifikationsspezifischen Teil einzureichen.

Die ersten Qualifikationen sind in Vorbereitung und werden im Laufe des Jahres veröffentlicht.

Kontakt

hbb@bmaw.gv.at