Höhere Berufliche Bildung (HBB-Gesetz)
Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die höhere berufliche Bildung (HBB-Gesetz) am 1. Mai 2024 eröffnen sich neue Chancen für Fachkräfte und Absolventinnen sowie Absolventen einer beruflichen Erstausbildung. Das neue Gesetz regelt die Anforderungen, Verfahren und Qualitätssicherung für berufspraktisch ausgerichtete Weiterbildungsangebote, die auf beruflicher Erstausbildung oder beruflicher Tätigkeit aufbauen. Zielgruppe der gemäß dem HBB-Gesetz entwickelten Qualifikationen sind damit vorrangig Personen mit Berufserfahrung, die sich beruflich weiterentwickeln möchten.
Alle neuen Qualifikationen müssen dem Bedarf des Arbeitsmarktes und der Wirtschaft entsprechen sowie Anforderungen hinsichtlich Klimaschutz und Nachhaltigkeit erfüllen. Durch die Anbindung an den Nationalen und den Europäischen Qualifikationsrahmen (NQR / EQR) sind die neuen Abschlüsse auch international vergleichbar.
Vorgesehen sind folgende Abschlüsse:
- "Höhere Berufsqualifikation" (NQR-Qualifikationsniveau 5),
- "Fachdiplom" (NQR-Qualifikationsniveau 6) und
- "Höheres Fachdiplom" (NQR-Qualifikationsniveau 7).
Die ersten HBB-Qualifikationen sind in Vorbereitung und sollen ab 2025 zur Verfügung stehen. Ein Beirat aus 20 Institutionen unterstützt und berät das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft bei der Umsetzung des neuen Gesetzes.