Antrag auf Zertifizierung
Im Rahmen der Richtlinie 2009/43/EG idgF "Verbringungsrichtlinie" besteht für Unternehmen, die in der industriellen Systemintegration von Komponenten tätig sind, die Möglichkeit, ein Zertifikat zu beantragen. Die entsprechenden EU-Vorgaben wurden in den §§ 36 bis 40 AußWG 2011 innerstaatlich umgesetzt.
Das Zertifikat berechtigt das Unternehmen in Österreich zum Erhalt von Verteidigungsgütern von Lieferanten aus der Europäischen Union, sofern der Lieferant eine entsprechende Allgemeingenehmigung des EU-Mitgliedstaates in dem er ansässig ist, in Anspruch nimmt.
Der Vorteil der Zertifizierung liegt somit im erleichterten und schnelleren Erhalt von Verteidigungsgütern aus der Europäischen Union und damit in der Sicherung der Zulieferketten.
Um diese Vorteile nützen zu können, wird dem Empfängerunternehmen im Rahmen der Zertifizierung die besondere Zuverlässigkeit in Hinblick auf die Einhaltung exportkontrollrechtlicher Vorschriften bescheinigt.
Dies betrifft vor allem die Fähigkeit, Ausfuhrbeschränkungen für Verteidigungsgüter einzuhalten, die es im Rahmen einer Genehmigung aus einem anderen EU-Mitgliedstaat bezieht.
Dem Antrag auf Zertifizierung sind ausführliche Nachweise über die Erfüllung der im Gesetz genannten Zertifizierungsvoraussetzungen beizulegen.
Dieses Zertifikat wird für maximal drei Jahre ausgestellt (verlängerbar).
Das Zertifikat wird im öffentlich zugänglichen eLi-CERTIDER veröffentlicht.
Das Empfängerunternehmen hat
- Erfahrung im verantwortungsvollen Umgang mit Verteidigungsgütern aufzuweisen.
- einschlägige industrielle Tätigkeit mit Bezug auf Verteidigungsgüter, insbesondere die Fähigkeit zur System- bzw. Teilsystemintegration, aufzuweisen.
- einen hochrangigen leitenden Mitarbeiter als verantwortliche Person für die Verbringung und die Ausfuhr von Verteidigungsgütern zu benennen. Die verantwortliche Person darf keine Vorstrafen im Rahmen von Delikten/Straftaten nach den relevanten strafrechtlichen bzw. verwaltungs-, finanzstrafrechtlichen Normierungen sowie des Außenwirtschaftsgesetzes aufweisen.
- einen spezifischen Verhaltenskodex sowie ein innerbetriebliches Compliance Programm (Programm zur Einhaltung der außenwirtschaftlichen Regelungen bestehend aus konkreten Angaben zu den organisatorischen, personellen und technischen Vorkehrungen, zu internen Prüfverfahren, zu Schulung- und Fortbildungsmaßnahmen, zur internen Exportkontrolle und zur Einhaltung der Ausfuhrkontrollverfahren) zu implementieren bzw. bereits praktizieren.
Bitte kontaktieren Sie als ersten Schritt die Behörde, um die Möglichkeit der Zertifizierung abzuklären. Diese Kontaktaufnahme hat schriftlich per E-Mail zu erfolgen und ist direkt beim BMAW Abteilung Exportkontrolle einzubringen.
Danach werden Ihnen das Antragsformular, ein Fragenkatalog und zwei Verpflichtungserklärungen übermittelt, mit denen die Voraussetzungen für die Erteilung eines Zertifikats geprüft werden.
In einem weiteren Schritt sind folgende Dokumente vorzulegen:
- Gewerberegisterauszug (nicht älter als 1 Jahr)
- Auszug aus dem Firmenbuch (nicht älter als 1 Jahr)
- Auszug aus dem Finanzstrafregister der verantwortlichen Person/en
- Auszug aus dem Strafregister der verantwortlichen Person/en
- Auszug aus dem Verwaltungsstrafregister der verantwortlichen Person/en
- Organigramm des Unternehmens
- Verhaltenskodex des Unternehmens
- Internes Kontrollsystems (Internal Compliance Maßnahmen) im Zusammenhang mit der Ausfuhr/Verbringung bzw. Durchfuhr
Auf Verlangen der Behörde können noch zusätzliche Dokumente verlangt werden.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Abteilung V/2 Exportkontrolle: exportkontrolle@bmaw.gv.at