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Bauprodukte

Für Bauwerke (Gebäude, Straßen, Kanäle, Tunnel, Brücken etc.) und diesbezügliche Vorschriften sind die Mitgliedstaaten der EU zuständig. Es gibt allerdings zwischen den einzelnen Staaten Unterschiede in den Grundanforderungen an Bauwerke, z.B. betreffend Sicherheit, Umweltschutz, Energieeinsparung. Dies kann die Vermarktung von Bauprodukten behindern. Es sind daher in der EU harmonisierte Bedingungen nötig, damit die Wirtschaftstreibenden ihre Bauprodukte möglichst ohne Hindernisse vermarkten können.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Bauprodukte: bauprodukte@bmaw.gv.at