Handwerkerbonus ab 15. Juli 2024 beantragbar Für alle Handwerkerleistungen ab 1. März 2024 – Förderhöhe mindestens 50 Euro, maximal 2.000 Euro pro Person und Wohneinheit 2024/maximal 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit 2025
Hintergrundinfos über das "Wohn- und Baupaket" der Bundesregierung
Mit dem Konjunkturpaket "Wohnraum und Bauoffensive" sollen wichtige konjunkturelle Impulse gesetzt werden, leistbarer Wohnraum geschaffen und der Zugang zu Eigentum erleichtert werden. Zudem ist mit positiven Effekten auf die Auftragslage in der Bauwirtschaft zu rechnen.
Darüber hinaus ist von einem Anstieg an Beschäftigungsverhältnissen auszugehen. Gleichzeitig werden auch wichtige Sanierungsimpulse gesetzt, um bestehenden Wohnraum zu verbessern und zu ökologisieren.
Über den Handwerkerbonus
Der Handwerkerbonus ist Teil des Wohn- und Baupakets der Bundesregierung. Diese Maßnahme soll die Bauwirtschaft und das Handwerk unterstützen und gleichzeitig Anreize für Investitionen in Wohn- und Lebensbereiche schaffen.
Was wird gefördert?
- Der Handwerkerbonus ist ein finanzieller Anreiz für Handwerksleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich.
- Gefördert werden Arbeitsleistungen (netto) von Handwerkern im eigenen Zuhause, z.B. Ausmalen, Kücheneinbau, Fliesenlegen, usw.
- Auch Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit dem Hausbau bzw. der Wohnraumschaffung sind umfasst.
- Gefördert werden Handwerkerleistungen rückwirkend ab dem 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025.
- Es gibt zwei Förderperioden, nämlich Kalenderjahr 2024 und 2025. Durchgeführte Leistungen zwischen 1. März und 31. Dezember 2024 können bis zum 28. Februar 2025 zur Förderung eingereicht werden. Für durchgeführte Leistungen im Jahr 2025 kann ab 1. März 2025 eine Förderung beantragt werden.
- Im Kalenderjahr 2024 gilt eine Förderobergrenze von 2.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit. Im Jahr 2025 gibt es eine Obergrenze von 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit. Insgesamt stehen 300 Millionen Euro zur Verfügung.
- Ein wesentliches Merkmal des Handwerkerbonus ist die Möglichkeit, mehrere Rechnungen in einem Antrag zusammenfassen, was die Antragstellung erleichtert.
- Rechnungen haben die Arbeitsleistung gesondert auszuweisen und sind unbedingt aufzubewahren. In Anspruch genommene Rabatte oder Skonti sind bei der Antragstellung zu berücksichtigen.
- Eine Kombination mit anderen Förderungen auf Länder- und Bundesebene ist nicht möglich.
Wie kann der Antrag gestellt werden?
- Die Beantragung erfolgt online über die Website handwerkerbonus.gv.at. Die Abwicklung übernimmt die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) im Auftrag des BMAW.
- Über eine Antragsmaske müssen nur wenige Daten bekannt gegeben werden. Zur Identifikation des Antragsstellers ist die Anmeldung mittels ID Austria oder das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises notwendig.
Zudem ist es möglich, in Vertretung für jede Person den Antrag mit den notwendigen Dokumenten einzureichen.
Darüber hinaus gibt es beispielsweise über die Gemeinden auch institutionelle Hilfestellungen für jene Personen, die ihren Antrag nicht selbst online einbringen können. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.handwerkerbonus.gv.at.
Beispiele
- Eine Familie lässt einen Teil ihrer Fassade neu machen. Für die Arbeitsleistung der Maurerin/des Maurers fallen Kosten in Höhe von 10.000 Euro (netto) an. Dafür gibt es 2.000 Euro Handwerkerbonus für das Kalenderjahr 2024.
- Eine Mieterin gestaltet ihre Wohnung um. Die Malerin/der Maler verrechnet 500 Euro (netto) für ihre/seine Arbeitsleistung. Dafür gibt es 100 Euro Handwerkerbonus.
"Der Handwerkerbonus ist ein wichtiger Beitrag, um die Bauwirtschaft anzukurbeln und Handwerksbetriebe zu unterstützen. Durch die gezielte Förderung von Arbeitsleistungen im Wohn- und Lebensbereich schaffen wir Anreize für Investitionen und tragen zur Schaffung und Sanierung von Wohnraum bei. Der Bonus wird nicht nur Handwerksbetriebe unterstützen, sondern selbstverständlich auch dazu beitragen, Arbeitsplätze zu sichern und die Konjunktur zu stützen. Um sicherzustellen, dass keine Investitionen zurückgehalten werden, wird der Bonus rückwirkend auf alle Leistungen ab dem 1. März 2024 zur Verfügung stehen. Ab 15. Juli 2024 kann man den Handwerkerbonus bei der Bundesbuchhaltungsagentur beantragen.“
Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher
Weitere Informationen
Webseite Handwerkerbonus