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Jahresmeldung 2023

Inhaber einer Global- oder Allgemeingenehmigung sind verpflichtet, bis zum 1. März 2024 eine zusammenfassende Meldung über sämtliche im Kalenderjahr 2023 getätigten Lieferungen ("Jahresmeldung") an die Abteilung V/2 - "Exportkontrolle" im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) zu erstatten.

Die Jahresmeldung ist bis zum 1. März 2024 entweder elektronisch innerhalb des online Webportals für Exporteure ("PAWA") oder per E-Mail an exportkontrolle@bmaw.gv.at zu übermitteln.

Formatvorlagen für die Meldung sind auf der BMAW-Homepage zu finden:

Hinweis:

Sollten im Jahr 2023 keine Lieferungen im Rahmen einer Global- oder Allgemeingenehmigung getätigt worden sein, so ist auf diesen Umstand mittels "Leermeldung" hinzuweisen.

Kontakt

Abteilung V/2 Exportkontrolle: exportkontrolle@bmaw.gv.at