Jahresmeldung 2023
Inhaber einer Global- oder Allgemeingenehmigung sind verpflichtet, bis zum 1. März 2024 eine zusammenfassende Meldung über sämtliche im Kalenderjahr 2023 getätigten Lieferungen ("Jahresmeldung") an die Abteilung V/2 - "Exportkontrolle" im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) zu erstatten.
Die Jahresmeldung ist bis zum 1. März 2024 entweder elektronisch innerhalb des online Webportals für Exporteure ("PAWA") oder per E-Mail an exportkontrolle@bmaw.gv.at zu übermitteln.
Formatvorlagen für die Meldung sind auf der BMAW-Homepage zu finden:
- Meldungsvorlage für Globalgenehmigungen (Excel, 27 KB)
- Meldungsvorlage für Allgemeingenehmigungen (Excel, 27 KB)
Hinweis:
Sollten im Jahr 2023 keine Lieferungen im Rahmen einer Global- oder Allgemeingenehmigung getätigt worden sein, so ist auf diesen Umstand mittels "Leermeldung" hinzuweisen.
Kontakt
Abteilung V/2 Exportkontrolle: exportkontrolle@bmaw.gv.at