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Normung

Das Hauptziel von Normung ist die Festlegung freiwilliger technischer oder die Qualität betreffender Spezifikationen, denen bereits bestehende oder künftige Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen entsprechen können. Normung erstreckt sich über unterschiedliche Bereiche, beispielsweise die Normung unterschiedlicher Ausführungen oder Größen eines Produkts oder technische Spezifikationen in Produkt- oder Dienstleistungsmärkten, bei denen die Kompatibilität und Interoperabilität mit anderen Produkten oder Systemen unerlässlich sind. Aufgrund seiner Bedeutung ist das Normenwesen durch das Normengesetz 2016 und das Elektrotechnikgesetz 1992 gesetzlich geregelt.

Die Normung fördert die Vergleichbarkeit und Interoperabilität, schafft Sicherheit und Vertrauen zwischen Konsumenten und Konsumentinnen und Herstellenden durch Erfüllen gleicher Normen, beispielsweise auch im Bereich der Betriebssicherheit und durch Qualitätsstandards diverser Produkte aber auch Dienstleistungen (insbesondere auch in der Informations- und Kommunikationstechnologie, die in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen liegt), und unterstützt das gegenseitige Verständnis durch die Schaffung einer einheitlichen Terminologie und Qualitätsanforderungen an etwa Datensätze. Die Normung ist ein wichtiges Instrument zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Beseitigung von (internationalen) Handelshemmnissen durch das Schaffen fairer Bedingungen für alle Wirtschaftsteilnehmenden und ist Motor für Innovationen.

Die Europäische Normungsstrategie ebenso wie die Österreichische Normungsstrategie der Bundesregierung setzen Ziele, wie Rechtssicherheit und Technologieführerschaft durch die Normung unterstützt werden soll und legen entsprechende Maßnahmen fest. Beide strategischen Dokumente setzen auf:

Normungsarbeit und Möglichkeiten zur Mitgestaltung

Die Normungsarbeit folgt den Grundsätzen der Freiwilligkeit, Transparenz, Offenheit, Gesetzeskonformität und Unabhängigkeit und basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen unter Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen. Sie wird grundsätzlich von Normungsorganisationen auf internationaler (ISO, IEC, ITU), europäischer (CEN, CENLEC, ETSI) und nationaler (in Österreich: ASI, OVE) Ebene durchgeführt. Jede natürliche oder juristische Person hat grundsätzlich die Möglichkeit, sich in die Arbeit der Normungsorganisationen einzubringen.

Die Normungsorganisationen ermöglichen die Beteiligung in unterschiedlicher Form: durch Abgabe von Stellungnahmen oder direkte Mitarbeit in einem technischen Komitee, Beantragen der Erarbeitung neuer Normen oder Initiativen zur pränormativen Forschung.

Die Mitarbeit erfolgt über die nationalen Normungsorganisationen, welche Delegierte in die europäischen und internationalen Komitees entsenden und dazu auf ihren Websites auch detaillierte Informationen zur Verfügung stellen. Diese Delegierten vertreten dort eine vorab abgestimmte, österreichische Meinung und vertreten so die Anliegen der österreichischen Interessensgruppen auch nach außen. Austrian Standards International ist die Normungsorganisation gemäß § 3 Abs. 1 NormG 2016; die dort erarbeiteten Normen sind mit der Kurzbezeichnung ÖNORM (§ 3 Abs. 3 NormG 2016) versehen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft informiert anlassbezogen potentiell interessierte Kreise über die geplanten Normungsaufträge der Europäischen Kommission. Informationen über die geplante europäische Normungsarbeit in Zusammenhang mit europäischen Rechtsvorschriften werden laufend hier veröffentlicht: Notification system - European Commission (europa.eu).

Zusammenarbeit in der strategischen Ausrichtung: das Hochrangige Forum für europäische Normung und der Normungsbeirat

Hochrangiges Forum für europäische Normung (HLF)

Das Hochrangige Forum für europäische Normung, das sich aus Vertretungen der verschiedensten Interessensgruppen zusammensetzt, berät die Europäische Kommission in Normungsangelegenheiten und wurde infolge der Europäischen Normungsstrategie eingesetzt. Es erarbeitet Empfehlungen zum Normungsbedarf sowie die notwendigen strategischen Maßnahmen.

Normungsbeirat

Der Normungsbeirat berät die Bundesregierung, die Bundesländer und die Normungsorganisationen in normungspolitischen Angelegenheiten. Vertreten sind Stakeholder aus der Wirtschaft, Politik, von den Hochschulen und sonstigen Interessensgruppen.

Warum Normung wichtig ist

Durch die Mitwirkung an der Normung wird der Austausch mit anderen Marktteilnehmerinnen und -teilnehmern intensiviert und zukünftige Normen und Rahmenbedingungen aktiv mitgestaltet. Man kann beeinflussen, was der zukünftige "Standard" sein wird und welche Mindestanforderungen an die Qualität und Leistung der eigenen Produkte, Dienstleistungen, Systeme etc. künftig gestellt werden. Nicht zuletzt erfolgt ein Beitrag der Konsensfindung und u.a. auch die Verbreitung einschlägiger Forschungsergebnisse, welche in der Normung eine wesentliche Rolle spielen.

Rechtliche Grundlagen:

Kontakt

Abteilung Normung: normung@bmaw.gv.at