Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Erstmaliges Ausbilden von Lehrlingen

Handwerk Lehre Digitalisierung
Lehrlingsausbildung; Foto: AdobeStock

Unternehmen, die erstmals Lehrlinge ausbilden, benötigen eine Bewilligung gem. § 3a Berufsausbildungsgesetz (BAG). Die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer im jeweiligen Bundesland überprüft unter Mitwirkung der Arbeiterkammer im Feststellungsverfahren, ob der Betrieb oder die Werkstätte so eingerichtet ist und so geführt wird, dass dem Lehrling die für den Lehrberuf erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden können.

Betriebe, die nicht das gesamte Berufsbild eines Lehrberufes vermitteln können bzw. nicht über die dafür notwendige Ausstattung verfügen, haben die Möglichkeit, in einem Ausbildungsverbund mit anderen Betrieben oder Ausbildungseinrichtungen Lehrlinge auszubilden.

Das Unternehmen muss eine für die Ausbildung geeignete Person mit absolviertem Ausbilderkurs oder bestandener Ausbilderprüfung bestellen. Diese Funktion kann der Lehrberechtigte selbst oder eine geeignete Mitarbeiterin oder ein geeigneter Mitarbeiter des Unternehmens übernehmen.

Weitere Informationen

Liste der Lehrlingsstellen

Kontakt

Berufsausbildung/Lehrlingsausbildung: lehre_berufsausbildung@bmaw.gv.at