EU-Mindestlohnrichtlinie
Die Richtlinie (EU) 2022/2041 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union hat zum Ziel die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Europäischen Union zu verbessern.
Dies soll durch
- angemessene Mindestlöhne,
- die Förderung von Tarifverhandlungen (in Österreich: Kollektivvertragsverhandlungen) über die Festsetzung von Löhnen und
- die Verbesserung des effektiven Zugangs der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Mindestlohnschutz
verwirklicht werden.
Die Mindestlohn-Richtlinie gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Dienst.
Von der Mindestlohnrichtlinie wird nicht die Festlegung eines europaweit einheitlichen gesetzlichen Mindestlohns angestrebt, vielmehr sieht sie die Förderung sozialpartnerschaftlicher Strukturen zur Lohnfestsetzung vor. Mitgliedstaaten, deren Kollektivvertragsquote 80 Prozent unterschreitet, haben Aktionspläne zur Steigerung der Kollektivvertragsbindung zu erstellen. Da die Kollektivvertragsabdeckung in Österreich über dieser Schwelle liegt, besteht keine Verpflichtung zur Erstellung derartiger Aktionspläne.
Für Mitgliedstaaten mit gesetzlichen Mindestlöhnen sieht die Richtlinie Verfahren zur Festsetzung, Überprüfung und Anpassung von gesetzlichen Mindestlöhnen vor; dabei sind Kriterien und Referenzwerte festzulegen, um angemessene Mindestlöhne zu erzielen.
In allen Mitgliedstaaten sind Informationen über den Mindestlohnschutz sicher zu stellen sowie passende Rechtsdurchsetzungs-, und Sanktionsmechanismen zu schaffen. Der Mindestlohnschutz ist auch bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu beachten.
Die Mindestlohnrichtlinie greift nicht in die Autonomie der Sozialpartner und ihr Recht, Kollektivverträge auszuhandeln und abzuschließen ein. Sie sieht die Wahrung größtmöglicher nationaler Autonomie und nationaler Gepflogenheiten vor. Das gut funktionierende österreichische Kollektivvertragssystem und damit die österreichische Rechtslage kann daher beibehalten und die volle Autonomie der Sozialpartner gewahrt werden.
Die Mindestlohn-Richtlinie finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union.