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Österreichisches Telegraphengesetz

Im Jahr 1847 wurde die erste Telegraphenleitung in Österreich errichtet, die Wien und Brünn (heute Brno, Tschechien) miteinander verband. Diese technologische Innovation ermöglichte eine schnelle Übermittlung von Nachrichten, was sowohl für die Wirtschaft als auch für das Militär von großer Bedeutung war. Aufgrund des wachsenden Interesses an der neuen Technologie wurde bald eine rechtliche Regelung notwendig.

Erstes österreichisches Telegraphengesetz

Telegraphengesetz, Bundesgesetzblatt 263/1924
Telegraphengesetz, Bundesgesetzblatt 56/1924 Foto: ALEX/ÖNB

Das erste österreichische Telegraphengesetz trat 1850 in Kraft. Es war eines der frühesten Gesetze zur Regulierung des Telegrafenwesens in Europa. Ziel des Gesetzes war es, den Bau und Betrieb von Telegraphenleitungen zu regeln und den Staat mit der Kontrolle über diese neue Kommunikationsform auszustatten. Die Telegraphie galt als strategisch wichtige Infrastruktur, die in staatlicher Hand bleiben sollte, um die Sicherheit und Kontrolle über die Kommunikation zu gewährleisten.

Das Gesetz sah vor, dass die Errichtung und der Betrieb von Telegraphenlinien ausschließlich dem Staat vorbehalten waren. Private Unternehmen konnten nur in Ausnahmefällen tätig werden und benötigten dafür eine Genehmigung. Diese staatliche Kontrolle sicherte dem Kaiserreich Österreich einen direkten Einfluss auf den Informationsfluss und machte es möglich, die Telegraphie auch als Mittel der politischen Kontrolle zu nutzen.

Mit der zunehmenden Verbreitung des Telegrafen- und später des Telefonsystems wurde das Telegraphengesetz immer wieder angepasst. 1882 wurde es zum ersten Mal reformiert, um der sich weiterentwickelnden Technik Rechnung zu tragen. Hierbei ging es vor allem darum, auch die drahtlose Telegraphie und spätere Funktechnologien rechtlich einzubeziehen, da neue Innovationen wie die Funktechnik und das Telefon aufkamen. Insbesondere die Einführung der drahtlosen Telegraphie nach den Entdeckungen von Marconi stellte neue Herausforderungen an die Regulierung.

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts veränderte sich die Telekommunikation erneut drastisch. Die Funktelegraphie und das Radio entwickelten sich, und neue Technologien machten eine fortlaufende Anpassung der gesetzlichen Regelungen notwendig. In den 1920er Jahren, mit der Einführung des Radios, wurden Bestimmungen hinzugefügt, die den Betrieb von Rundfunkstationen und den Empfang von Funksignalen regelten.

Novelle des österreichischen Telegraphengesetzes

Die Novelle des österreichischen Telegraphengesetzes von 1924 wurde zu einer bedeutenden Regelung in der Geschichte der Telekommunikation Österreichs, da es die rechtlichen Rahmenbedingungen, für die sich rasch entwickelnden Funk- und Rundfunktechnologien festlegte.

Zu dieser Zeit nahm das Radio als Massenmedium zunehmend an Bedeutung zu, und es war notwendig, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um den Betrieb und die Kontrolle dieser neuen Kommunikationsform zu regeln. Ähnlich wie bei der Telegrafie behielt der Staat das Monopol auf die Errichtung und den Betrieb von Funk- und Radiostationen. Der Betrieb von Rundfunksendern war nur mit staatlicher Genehmigung möglich, was sicherstellte, dass der Staat die Frequenzen überwachen und die Inhalte kontrollieren konnte. Das Gesetz sah vor, dass private und öffentliche Betreiber eine Lizenz vom Staat benötigten, um Funk- oder Radiodienste anbieten zu können. Dies betraf sowohl die Nutzung der Funkfrequenzen als auch den Betrieb von Sendestationen. Die Vergabe solcher Lizenzen lag in den Händen der Behörden, was eine enge Kontrolle über die Rundfunkinhalte ermöglichte.

Inhaltliche Vorgaben

Neben der Kontrolle über die Frequenzen und den Betrieb regelte das Gesetz auch die Inhalte, die über den Äther gingen. Die Kontrolle des Rundfunkprogramms war zu jener Zeit eng mit der staatlichen Informationspolitik verbunden, da der Rundfunk als potenzielles politisches Instrument angesehen wurde. Das Gesetz erkannte die Bedeutung des Radios als öffentliches Informationsmedium an und legte fest, dass es neben kommerziellen Interessen auch zur Verbreitung von Nachrichten, Bildung und kulturellen Inhalten genutzt werden sollte. Die RAVAG, die als öffentlich-rechtlicher Sender fungierte, hatte den Auftrag, ein breites Programmangebot für die österreichische Bevölkerung bereitzustellen.