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Elektrizität Bereich Energie

Risikovorsorgeplan Elektrizität der Republik Österreich

Gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2019/941 (→ EUR-Lex) über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor ist die Erstellung eines Risikovorsorgeplans erforderlich. Die für die Erstellung des vorliegenden Plans verantwortliche und zuständige Behörde ist das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET), Sektion V/1, Krisenmanagement und Energielenkung. Die Erstellung erfolgte in Zusammenarbeit mit der E-Control und dem Regelzonenführer Austrian Power Grid AG (APG).

Elektrizitäts-Versorgungssicherheitsstrategie (E-VSS)

Die gesetzliche Grundlage für die Elektrizitäts-Versorgungssicherheitsstrategie (PDF, 3 MB) bildet § 88a des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes 2010 – ElWOG 2010 (→ RIS), welches zuletzt durch BGBl. I Nr. 145/2023 geändert wurde. Das Energieministerium hat die Strategie in Abstimmung mit E-Control und APG sowie in Zusammenarbeit mit allen relevanten Stakeholdern des österreichischen Elektrizitätsmarktes erstellt. Diese wird alle fünf Jahre aktualisiert, um den stetig verändernden Bedürfnissen und Herausforderungen gerecht zu werden. Die Elektrizitäts-Versorgungssicherheitsstrategie leistet einen entscheidenden Beitrag zur Sicherstellung einer zuverlässigen und nachhaltigen Stromversorgung.

Gemeinsam mit allen beteiligten Akteuren wird eine Umsetzung dieser Strategie vorangetrieben und so die Zukunft der Energieversorgung in der Republik Österreich gesichert. Um eine quantitative Einschätzung zu Bruttoinlandsverbrauch, Importmengen und weiteren Statistiken für die Energieversorgung dieses wichtigen Energieträgers zu bekommen, verweisen wir auf die aktuelle Broschüre Energie in Österreich – Zahlen, Daten, Fakten sowie Österreichs Infoportal zur Energiesituation.

Tipp