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Veröffentlichung von Wärme- und Kältetarifen gemäß § 89 EAG

Gemäß § 89 Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) Bundesgesetzblatt (BGBl.) I Nummer 150/2021, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 198/2023, hat das Bundesministerium die nach dieser Bestimmung von den meldepflichtigen Personen bekanntgegebenen Wärme- und Kältetarife auf der Website zu veröffentlichen. Die Informationen sind zumindest einmal jährlich zu melden sowie bei Änderungen zu aktualisieren. Damit wird die Preistransparenz erhöht und ein Vergleich, insbesondere für Endverbraucher/innen, möglich.

Die veröffentlichte Darstellung der Tarifstrukturen sowie Antworten auf häufige Fragen können Sie auf der Plattform waermepreise.at abrufen, die von der Österreichischen Energieagentur im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus betrieben wird.