Lehre fördern
Im Rahmen der betrieblichen Lehrstellenförderung gemäß dem Berufsausbildungsgesetz – BAG werden Unterstützungsleistungen für Lehrbetriebe und Lehrlinge zur Verfügung gestellt. Grundlage der Fördermaßnahmen sind die Richtlinie gem. § 19c Abs. 1 Z 1-7 BAG (PDF, 273 KB) (PDF, 273 KB) und die Richtlinie gemäß § 19c Abs. 1 Z 8 BAG (PDF, 352 KB) (PDF, 352 KB).
Förderungen für Lehrbetriebe
- Basisförderung
- Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen (beinhaltet Ausbildungsverbundmaßnahmen und berufsbezogene Zusatzausbildungen für Lehrlinge sowie den Ersatz des Lehrlingseinkommens bei der Teilnahme an Lehre mit Matura)
- Weiterbildung der Ausbilderinnen und Ausbilder
- Ausgezeichnete und gute Lehrabschlussprüfungen
- Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten
- Zusätzlicher Besuch von Berufsschulstufen
- Gleichmäßiger Zugang von Frauen und Männern zu den verschiedenen Lehrberufen
- Lehrlingsausbildung für Erwachsene
- Prämie für die Übernahme von Lehrlingen
Die Förderungen können bei den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern beantragt werden.
Weitere Informationen zu den einzelnen Förderarten (Fördervoraussetzungen; Kontakte)

Unterstützungsleistungen und Angebote
- Coaching und Beratung für Lehrlinge und Lehrbetriebe
- Ausbildungsleitfäden für Lehrbetriebe
- Lehrabschlussprüfung (LAP) - Clearingstelle LAP (Standards für Prüfungsbeispiele), Teilnahme an Schulungen zur Vorbereitung auf die Prüfertätigkeit
- Auslandspraktika von Lehrlingen sowie Ausbilderinnen und Ausbildern - Ersatz der Lehrlingsentschädigung, Sprachkurse für Lehrlinge in Zusammenhang mit Auslandspraktika, Praktikumsprämie, Serviceleistungen für Lehrlinge und Lehrbetriebe in Zusammenhang mit Auslandspraktika
- Teilnahme an internationalen Berufswettbewerben: Unterstützung für Unternehmen, Projektförderung
- Förderung des Besuchs von Vorbereitungskursen auf die Lehrabschlussprüfung
- Übernahme der Kosten für den wiederholten Antritt zur Lehrabschlussprüfung
Kontakt
Berufsausbildung/Lehrlingsausbildung: lehre_berufsausbildung@bmwet.gv.at