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Lehre fördern

Im Rahmen der betrieblichen Lehrstellenförderung gemäß dem Berufsausbildungsgesetz – BAG werden Unterstützungsleistungen für Lehrbetriebe und Lehrlinge zur Verfügung gestellt. Grundlage der Fördermaßnahmen sind die Richtlinie gem. § 19c Abs. 1 Z 1-7 BAG (PDF, 273 KB) (PDF, 273 KB) und die Richtlinie gemäß § 19c Abs. 1 Z 8 BAG (PDF, 352 KB) (PDF, 352 KB).

Förderungen für Lehrbetriebe

  • Basisförderung
  • Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen (beinhaltet Ausbildungsverbundmaßnahmen und berufsbezogene Zusatzausbildungen für Lehrlinge sowie den Ersatz des Lehrlingseinkommens bei der Teilnahme an Lehre mit Matura)
  • Weiterbildung der Ausbilderinnen und Ausbilder
  • Ausgezeichnete und gute Lehrabschlussprüfungen
  • Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten
  • Zusätzlicher Besuch von Berufsschulstufen
  • Gleichmäßiger Zugang von Frauen und Männern zu den verschiedenen Lehrberufen
  • Lehrlingsausbildung für Erwachsene
  • Prämie für die Übernahme von Lehrlingen

Die Förderungen können bei den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern beantragt werden.

Weitere Informationen zu den einzelnen Förderarten (Fördervoraussetzungen; Kontakte)

Lehrlinge im Integrationsprojekt INPETO
Foto: Wifi Steiermark

Unterstützungsleistungen und Angebote

Kontakt

Berufsausbildung/Lehrlingsausbildung: lehre_berufsausbildung@bmwet.gv.at