Lehre fördern
Im Rahmen der betrieblichen Lehrstellenförderung gemäß dem Berufsausbildungsgesetz – BAG werden Unterstützungsleistungen für Lehrbetriebe und Lehrlinge zur Verfügung gestellt. Grundlage der Fördermaßnahmen sind die Richtlinie gem. § 19c Abs. 1 Z 1-7 BAG (PDF, 273 KB) und die Richtlinie gemäß § 19c Abs. 1 Z 8 BAG (PDF, 352 KB).
Förderungen für Lehrbetriebe
- Basisförderung
- Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen (beinhaltet Ausbildungsverbundmaßnahmen und berufsbezogene Zusatzausbildungen für Lehrlinge sowie den Ersatz des Lehrlingseinkommens bei der Teilnahme an Lehre mit Matura)
- Weiterbildung der Ausbilderinnen und Ausbilder
- Ausgezeichnete und gute Lehrabschlussprüfungen
- Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten
- Zusätzlicher Besuch von Berufsschulstufen
- Gleichmäßiger Zugang von Frauen und Männern zu den verschiedenen Lehrberufen
- Lehrlingsausbildung für Erwachsene
- Prämie für die Übernahme von Lehrlingen
Die Förderungen können bei den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern beantragt werden.
Weitere Informationen zu den einzelnen Förderarten (Fördervoraussetzungen; Kontakte)
Digi-Scheck 2023-2024
Mit dem Digi-Scheck für Lehrlinge (PDF, 112 KB) werden in den Jahren 2023 und 2024 ergänzende Zukunftskompetenzen in den Bereichen Digitalisierung, Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Energie- und Ressourcenmanagement und berufsbezogene Fremdsprachen gefördert. Die Fördermaßnahme umfasst pro Kalenderjahr jeweils bis zu drei Bildungsmaßnahmen zu je max. 500 Euro und kann von jedem Lehrling mit aufrechtem Lehrvertrag in Anspruch genommen werden. Für persönliche Beratung und Service zu dieser Fördermaßnahme stehen die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern in den Bundesländern zur Verfügung.
Unterstützungsleistungen und Angebote
- Coaching und Beratung für Lehrlinge und Lehrbetriebe
- Ausbildungsleitfäden für Lehrbetriebe
- Lehrabschlussprüfung (LAP) - Clearingstelle LAP (Standards für Prüfungsbeispiele), Teilnahme an Schulungen zur Vorbereitung auf die Prüfertätigkeit
- Auslandspraktika von Lehrlingen sowie Ausbilderinnen und Ausbildern - Ersatz der Lehrlingsentschädigung, Sprachkurse für Lehrlinge in Zusammenhang mit Auslandspraktika, Praktikumsprämie, Serviceleistungen für Lehrlinge und Lehrbetriebe in Zusammenhang mit Auslandspraktika
- Teilnahme an internationalen Berufswettbewerben: Unterstützung für Unternehmen, Projektförderung
- Förderung des Besuchs von Vorbereitungskursen auf die Lehrabschlussprüfung
- Übernahme der Kosten für den wiederholten Antritt zur Lehrabschlussprüfung
Projektförderungen
- Unterstützung der Integration in die betriebliche Ausbildung und in den Arbeitsmarkt
- Unterstützung von Qualitätsmanagement und Innovation in der betrieblichen Ausbildung
- Unterstützung des gleichmäßigen Zugangs von Frauen und Männern zur Ausbildung
Die Förderschwerpunkte umfassen:
- Digitalisierung und Innovation
- Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Ressourceneffizienz
- Inklusion und Diversity
- Internationalität und Mobilität
- Neue Formen von Ausbildungsverbünden und die Ausbildung in Start-ups
Weiterführende Informationen
- Projektförderung
- Richtlinie gem. § 19c Abs. 1 Z 1-7 BAG (PDF, 273 KB)
- Richtlinie gem. § 19c Abs. 1 Z 8 BAG (PDF, 352 KB)
Kontakt
Berufsausbildung/Lehrlingsausbildung: lehre_berufsausbildung@bmaw.gv.at