Genehmigungsfreie Photovoltaikanlagen und E-Kfz Ladestationen
Mit Erlass vom 1. März 2021 hat das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft klargestellt, dass Photovoltaikanlagen und Ladestationen für elektrische Kraftfahrzeuge unter einfach vermeidbaren Umständen keiner Genehmigungspflicht nach dem gewerblichen Betriebsanlagenrecht unterliegen. Dieser Erlass enthält weiterführende Informationen zu den Ergebnissen der Gewerbereferententagung 2016, TOP 17.