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Österreichischer Nationaler Kontaktpunkt für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln

Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zu verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln – in Folge OECD-Leitsätze – sind eines der wichtigsten und umfassendsten internationalen Instrumente zur Förderung verantwortlichem unternehmerischen Handelns. 38 OECD-Mitgliedstaaten sowie dreizehn weitere Staaten (Argentinien, Brasilien, Bulgarien, Ägypten, Marokko, Tunesien, Peru, Rumänien, Jordanien, Ukraine, Uruguay und Kasachstan) - insgesamt 51 sogenannten Teilnehmerstaaten - sowie die Europäische Union haben sich völkerrechtlich verpflichtet, diese – dem geltenden Recht und international anerkannten Normen entsprechenden – Grundsätze und Maßstäbe für ein verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln zu fördern und umzusetzen.

Die OECD-Leitsätze enthalten Handlungsempfehlungen der Regierungen an Unternehmen, die in oder von den Teilnehmerstaaten aus operieren und stellen damit eine Ergänzung zum geltenden Recht dar. Ihre Umsetzung wird von sogenannten "Nationalen Kontaktpunkten (NKP)" forciert.

Im Juni 2023 wurden die OECD-Leitsätze aktualisiert. Die wesentlichen Änderungen betreffen die Bereiche Klimawandel und Biodiversität, Schutz gefährdeter Personengruppen (insbesondere Whistle-Blower und indigene Bevölkerungsgruppen) sowie Entwicklung, Handel und Nutzung neuer Technologien (einschließlich der Aspekte des Datenschutzes).

Der österreichische Nationale Kontaktpunkt (öNKP)

Die Teilnehmerstaaten der OECD-Leitsätze haben sich dazu verpflichtet, Nationale Kontaktpunkte (NKP) einzurichten, um die wirksame Anwendung der OECD-Leitsätze voranzubringen. Eine der Kernaufgaben des österreichischen Nationalen Kontaktpunktes (öNKP) ist es, den Bekanntheitsgrad der OECD-Leitsätze und ihre wirksame Anwendung zu fördern. Der öNKP pflegt den Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit mit den NKP in anderen Teilnehmerstaaten und steht als Ansprechpartner für Unternehmen, Zivilgesellschaft, sonstige Interessierte und staatliche Stellen zur Verfügung. Regelmäßig organisiert der öNKP Veranstaltungen, Webinare, Austauschtreffen mit dem Ziel, die wirksame Anwendung der OECD-Leitsätze voranzutreiben, Best-Practice-Beispiele auszutauschen und Unklarheiten zu beseitigen.

Darüber hinaus hat der öNKP die Funktion einer außergerichtlichen Vermittlungs- und Schlichtungsplattform bei Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung der OECD-Leitsätze, insbesondere bei konkreten Beschwerden wegen behaupteter Verstöße gegen die OECD-Leitsätze.

Das Beschwerdeverfahren

Die Behandlung von Beschwerden über behauptete Verstöße gegen die OECD-Leitsätze erfolgt in Übereinstimmung mit den "Verfahrensregelungen", die im Teil II der OECD-Leitsätze festgelegt sind. Die Geschäftsordnung des öNKP enthält ergänzende verfahrensrechtliche Bestimmungen. Der Leitfaden zum Beschwerdeverfahren des öNKP bietet einen Überblick über die Natur, die Voraussetzungen, den Ablauf und weitere Aspekte des Verfahrens. Nähere Informationen finden Sie unter "Die Arbeit des öNKP".

Im Rahmen dieser Funktion trägt der öNKP auf unparteiische, transparente, vorhersehbare, gerechte und mit den Grundsätzen und Standards der OECD-Leitsätze in Einklang stehende Weise zur Lösung der aufgeworfenen Fragen und Probleme bei. Der öNKP stellt dafür ein Forum zur Vermittlung zwischen den Parteien bereit und bemüht sich um eine zukunftsorientierte Lösung.

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Kontakt

Mario Micelli
Österreichischer Nationaler Kontaktpunkt (öNKP) für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Stubenring 1
1010 Wien
E-Mail: NCP-Austria@bmaw.gv.at
Telefon: (+43) 1 711 00-805240 oder 808819
Fax: (+43) 1 711 00-8048819