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Wechsel-, Änderungs- und Löschmeldung

Zur Wechselmeldung (Link)

Mit einer Wechselmeldung kann die Absicherungsart gewechselt werden, das bedeutet von einer beschränkten Absicherung auf eine unbeschränkte Absicherung oder umgekehrt.
Bei dem Wechsel von einer unbeschränkten Absicherung auf eine beschränkte Absicherung werden alle Informationen benötigt, die auch bei einer Erstmeldung mit beschränkter Absicherung mitgeteilt werden müssen, also insbesondere die Umsätze aus der Veranstaltertätigkeit und die entsprechende Bestätigung eines Steuerberaters (siehe Seite Erstmeldung und Folgemeldung). Die Wechselmeldung ist auch unterjährig möglich.

Tipp

Zum Musterrechner (Link)

Sofern Sie sich für eine beschränkte Absicherung entscheiden, können Sie vorab mittels eines Musterrechners anhand Ihrer Umsatzprognosen den für Sie erforderlichen Mindestabsicherungsbetrag ausrechnen.

Zur Änderungsmeldung (Link)

Mit der Änderungsmeldung können Änderungen, die sich aus dem Geschäftsbetrieb ergeben, beispielsweise

  • Änderungen in der Umsatzentwicklung und die damit verbundenen Erhöhungen von notwendigen Mindestabsicherungen,
  • einen Wechsel der absichernden Gesellschaft (Kreditinstut oder Versicherungsunternehmen) oder des Abwicklers,
  • Änderungen bei den Kontaktinformationen

mitgeteilt werden.
Eine Verminderung der Haftungsabdeckung ist unterjährig (außerhalb der Folgemeldung) nicht möglich, da dies zu einer rechtswidrigen Unterversicherung führen würde.

Zur Löschmeldung: Anzeige der Einstellung der Veranstaltertätigkeit (Link)

Damit kann die Entfernung der Reiseleistungsausübungsberechtigung veranlasst werden (Anzeige der Einstellung der Veranstaltertätigkeit).

Hinweis: Diese Anzeige führt nicht gleichzeitig zur Zurücklegung des Gewerbes. Falls beabsichtigt wird, die Gewerbeausübung gänzlich einzustellen, kann die Gewerbeberechtigung bei der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zurückgelegt werden - es muss dann bezüglich der entsprechenden Reiseleistungsausübungsberechtigung nichts weiter veranlasst werden, da diese mit der Zurücklegung der grundlegenden Gewerbeberechtigung automatisch endet.

Weiterführende Informationen

Hinweis

Bitte halten Sie Ihre Kontaktdaten und Ihre E-Mail-Adresse aktuell, da sie über GISA auch Informationen und Erinnerungen erhalten, falls eine bestimmte Meldung in nächster Zeit erforderlich wird.

Kontakt

Abteilung Gewerberecht: prv@bmaw.gv.at